Artikel 1 - Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk (ElektroHwMstrNOV k.a.Abk.)

V. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 62, 103; Geltung ab 01.03.2024
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Artikel 1 Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Elektromaschinenbauer-Handwerk


Artikel 1 ändert mWv. 1. März 2024 ElektroMbMstrV

(gesamter Text siehe Elektromaschinenbauermeisterverordnung - ElektroMbMstrV)



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