§ 43a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenSechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6 ... der Entgelte a) für Flughäfen (§§ 43, 43a LuftVZO) 300 bis 10.000 EUR b) für Landeplätze (§§ ... 300 bis 10.000 EUR b) für Landeplätze (§§ 43, 43a , 53 LuftVZO) 35 bis 1.300 EUR 12. Befreiung von ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 08.05.2012 BGBl. I S. 1032
Zehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 42
Artikel 1 10. LuftVZOÄndV ... bisherige Wortlaut wird Absatz 2. 2. § 43 wird durch folgende §§ 43 und 43a ersetzt: „§ 43 Flughafenbenutzungsordnung (1) Vor ... der Flughafenbenutzungsordnung in den Nachrichten für Luftfahrer. § 43a Entgelte (1) Vor Betriebsaufnahme hat der Flughafenunternehmer bei ... und die Pflichten des Landeplatzhalters gelten § 41 Abs. 1, § 43 Abs. 1, § 43a Abs. 1, §§ 44 und 45 Abs. 1 bis 3 und § 46 Abs. 5, für die Aufsicht § 47 ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1214
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