§ 77 - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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§ 77 (weggefallen)


§ 77 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 77 LuftVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 3 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Angabe in der Klammer „§ 135 Abs. 1 Nr. 2" ersetzt durch die Angabe „§ 77 ". b) Nummer 17 wird wie folgt gefasst:  ... In Nummer 6 wird die Angabe „§ 135 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 77 " ersetzt. b) In Nummer 7 wird die Angabe in der Klammer wie folgt gefasst: ...


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