Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen des EGAO am 19.02.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 19. Februar 2021 durch Artikel 2 des COVInsAVG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGAO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

EGAO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.02.2021 geltenden Fassung
EGAO n.F. (neue Fassung)
in der am 19.02.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 15.02.2021 BGBl. I S. 237

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens
    Artikel 1 bis 38 (Änderung von Vorschriften)
Zweiter Abschnitt Anpassung weiterer Bundesgesetze
    Artikel 39 bis 96 (Änderung von Vorschriften)
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
    Artikel 97 Übergangsvorschriften
       § 1 Begonnene Verfahren
       § 1a Steuerlich unschädliche Betätigungen
       § 1b Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
       § 1c Krankenhäuser
       § 1d Steuerbegünstigte Zwecke
       § 1e Zweckbetriebe
       § 1f Satzung
       § 2 Fristen
       § 3 Grunderwerbsteuer, Feuerschutzsteuer
       § 4 Mitteilungsverordnung
       § 5 Zeitpunkt der Einführung des steuerlichen Identifikationsmerkmals
       § 6 Zahlungszeitpunkt bei Scheckzahlung
       § 7 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
       § 8 Verspätungszuschlag
       § 9 Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten
       § 9a Absehen von Steuerfestsetzung, Abrundung
       § 10 Festsetzungsverjährung
       § 10a Erklärungspflicht
       § 10b Gesonderte Feststellungen
       § 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
       § 11 Haftung
       § 11a Insolvenzverfahren
       § 11b Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens
       § 12 Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung
       § 13 Sicherungsgeld
       § 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
       § 14 Zahlungsverjährung
       § 15 Zinsen
       § 16 Säumniszuschläge
       § 17 Angabe des Schuldgrunds
       § 17a Kosten der Vollstreckung
       § 17b Eidesstattliche Versicherung
       § 17c Pfändung fortlaufender Bezüge
       § 17d Zwangsgeld
       § 17e Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten oder Lebenspartnern
       § 18 Außergerichtliche Rechtsbehelfe
       § 18a Erledigung von Massenrechtsbehelfen und Massenanträgen
       § 19
       § 19a Aufbewahrungsfristen
       § 19b Zugriff auf datenverarbeitungsgestützte Buchführungssysteme
       § 20 Verweisungserfordernis bei Blankettvorschriften
       § 21 Steueranmeldungen in Euro
       § 22 Mitwirkungspflichten der Beteiligten; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
       § 23 Verfolgungsverjährung
       § 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
       § 25 Erteilung einer verbindlichen Auskunft
       § 26 Kontenabrufmöglichkeit und Kontenwahrheit
       § 27 Elektronische Datenübermittlung an Finanzbehörden
       § 28 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten
       § 29 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
       § 30 Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
       § 31 Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
       § 32 Mitteilungspflicht über Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften
       § 33 Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen
       § 34 (aufgehoben)
       § 35 Abrufverfahren von Steuermessbeträgen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 36 Sonderregelungen auf Grund der Corona-Pandemie
       Artikel 97a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
       Artikel 98
       Artikel 99 Ermächtigungen
       Artikel 100
       Artikel 101 Berlin-Klausel
       Artikel 102 Inkrafttreten
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 36 (neu)




§ 36 Sonderregelungen auf Grund der Corona-Pandemie


vorherige Änderung

 


(1) § 149 Absatz 3 der Abgabenordnung in der am 19. Februar 2021 geltenden Fassung ist für den Besteuerungszeitraum 2019 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des letzten Tages des Monats Februar 2021 der 31. August 2021 und an die Stelle des 31. Juli 2021 der 31. Dezember 2021 tritt; § 149 Absatz 4 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(2) 1 Abweichend von § 233a Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung in der am 19. Februar 2021 geltenden Fassung beginnt der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 am 1. Oktober 2021. 2 In den Fällen des § 233a Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung in der am 19. Februar 2021 geltenden Fassung beginnt der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 am 1. Mai 2022.