interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... anderer Berufe § 51 Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit § 52 Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft § 53 Anerkennung ... kann die Ausübung des jeweiligen nichtsteuerberatenden Berufs treten. Die §§ 51 bis 55h gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs ... Berufsordnung nach § 86 Absatz 2 Nummer 2 bestimmt sind, verstoßen. § 52 Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (1) Die §§ 57 und 57a, ... die keine Gesellschafter sind, gelten die Berufspflichten nach § 51 Absatz 1 bis 3 und § 52 entsprechend. Die §§ 81 und 82 sowie die Vorschriften des Ersten bis Vierten ...
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1665/v23757.htm