interne Verweise§ 154 StBerG Bestehende Gesellschaften (vom 01.08.2022) ... des §§ 49 und 50 erfüllt, so hat die zuständige Steuerberaterkammer nach § 55 Absatz 3 zu verfahren. Sie kann vom Widerruf der Anerkennung absehen, wenn Anteile von einer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Anerkennung § 54 Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht § 55 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler § 55a ... kann die Ausübung des jeweiligen nichtsteuerberatenden Berufs treten. Die §§ 51 bis 55h gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs ... unverzüglich anzuzeigen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 55 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler (1) Die ... 2 Satz 2" durch die Angabe „§§ 49 und 50" und wird die Angabe „ § 55 Abs. 2 und 3" durch die Angabe „§ 55 Absatz 3" ersetzt. b) In Absatz 2 ... 49 und 50" und wird die Angabe „§ 55 Abs. 2 und 3" durch die Angabe „ § 55 Absatz 3" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort ... ersetzt. 79. § 164a Absatz 2 wird die Angabe „Steuerberatungsgesellschaft ( § 55 )" durch die Angabe „Berufsausübungsgesellschaft (§ 53)" ersetzt. ...
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
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