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Zitierungen von § 69 StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 StBerG Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (vom 01.08.2022)
... Die §§ 57 und 57a, 62, 62a, 63 bis 66, 69 bis 71 sowie 80 Absatz 1 Satz 1 und 2 gelten für Berufsausübungsgesellschaften ...
§ 70 StBerG Bestellung eines Praxisabwicklers (vom 12.04.2008)
... der Ablehnung entscheidet die zuständige Steuerberaterkammer. (5) § 69 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. (6) Der Abwickler ist berechtigt, jedoch außer im Rahmen eines ... für Rechnung der Erben. (7) Die Bestellung kann widerrufen werden. (8) § 69 Abs. 6 gilt entsprechend, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung der Erben oder des ...
§ 71 StBerG Bestellung eines Praxistreuhänders
... den in § 57 Abs. 4 genannten Gründen auf seine Bestellung verzichtet hat. (5) § 69 Abs. 6 gilt ...
§ 145 StBerG Bestellung eines Vertreters (vom 01.08.2022)
... Vertretung übertragen wird, kann sie nur aus einem wichtigen Grund ablehnen. (4) § 69 Abs. 2 bis 4 ist entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Interesse an der Nichterteilung der Auskunft hat." 39. Dem § 69 wird folgender Absatz 7 angefügt: „(7) Ist ein Steuerberater oder ... der Ablehnung entscheidet die zuständige Steuerberaterkammer. (5) § 69 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. (6) Der Abwickler ist berechtigt, jedoch außer ... Rechnung der Erben. (7) Die Bestellung kann widerrufen werden. (8) § 69 Abs. 6 gilt entsprechend, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung der Erben oder des ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Berufsausübungsgesellschaft (1) Die §§ 57 und 57a, 62, 62a, 63 bis 66, 69 bis 71 sowie 80 Absatz 1 Satz 1 und 2 gelten für Berufsausübungsgesellschaften ...