Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6 Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MaATElektronAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaATElektronAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MaATElektronAusbV Berufsfeldbreite Grundbildung, Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
... erfolgen. (3) Die gemeinsamen Kernqualifikationen gemäß § 6 Nr. 1 bis 11 und die berufsspezifischen Fachqualifikationen gemäß Nr. 12 bis 17 haben ...
§ 7 MaATElektronAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 6 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in der Anlage enthaltenen ...
 
Anzeige