Verordnung - Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung (21. WeinVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.09.2010 BAnz. S. 3330; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 519
Geltung ab 06.10.2010
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Verordnung


Verordnung ändert mWv. 6. Oktober 2010 WeinV § 13

(Text hier nicht wiedergegeben, siehe Änderungssynopse)



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