Die
Hundertzweiundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück) vom 2. Juni 1997 (BAnz. S. 7633), die zuletzt durch
Artikel 21 der Verordnung vom 30. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 339) geändert worden ist, tritt am 30. Oktober 2025 *) außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Hier wird angenommen, dass die abgelöste VO gleichzeitig mit Inkrafttreten der Nachfolge-VO außer Kraft treten soll und es sich bei der Formulierung der Datumangabe oben um einen Fehler handelt.
Diese Verordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft.