Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 20 KStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 KStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 KStG Ermächtigungen (vom 01.07.2021)
... von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, die eine Schwankungsrückstellung nach § 20 Abs. 1 nicht gebildet haben, zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs zu Lasten des steuerlichen ...
§ 34 KStG Schlussvorschriften (vom 28.03.2024)
... Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. (7a) § 20 Absatz 1 in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auch für Veranlagungszeiträume vor 2016 ... 2016 geltenden Fassung ist auch für Veranlagungszeiträume vor 2016 anzuwenden. § 20 Absatz 2 in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 4 JStG 2007 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und der Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 zweiter Halbsatz sowie des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a zweiter Halbsatz des ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 2 JStG 2010 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
...  3. In § 8b Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 20 Abs. 1 Nr. 9 zweiter Halbsatz" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 9 Satz ... „§ 20 Abs. 1 Nr. 9 zweiter Halbsatz" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 9 Satz 1 zweiter Halbsatz" ersetzt. 4. § 8c Absatz 1 wird wie ... 6. § 13 Absatz 3 Satz 2 bis 11 wird aufgehoben. 7. Dem § 20 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Für Zwecke der Sätze 1 ...

Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 4 StÄndG 2015 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... zu jeweils 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist." 8. Dem § 20 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Auf Schwankungsrückstellungen ... d) Dem Wortlaut des Absatzes 7a wird folgender Satz vorangestellt: „§ 20 Absatz 1 in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auch für Veranlagungszeiträume ...