Tools:
Update via:
Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFVÄndBek 2026 k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab 1. Januar 2026 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 270,43 Euro.
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Mindermann
Im Auftrag Mindermann
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17118/index.htm
