Synopse aller Änderungen der Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund) am 21.01.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 21. Januar 2026 durch Artikel 1 der 15. EDLW-IFR-PV-ÄndVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der 15. EDLW-IFR-PV-ÄndV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.01.2026 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 21.01.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 13.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 12
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 19. Februar 2026 in Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 14. Mai 2026 in Kraft.




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