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Artikel 3 - Geoschutzreformgesetz (AgrarGeoSchRefG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Januar 2026 StPO § 374, § 395

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 6) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 374 Absatz 1 Nummer 8 wird die Angabe „, § 143a Abs. 1 und § 144 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „und § 144 Absatz 1" ersetzt.

2.
In § 395 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§§ 143 bis 144" durch die Angabe „§§ 143 und 144" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Geoschutzreformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AgrarGeoSchRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarGeoSchRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
G. v. 23.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 46
Artikel 4 FVVollEUG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 9 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 111a wird wie folgt ...