§ 169 Ausgliederungsbericht; Ausgliederungsbeschluß
1Ein Ausgliederungsbericht ist für die Körperschaft oder den Zusammenschluß nicht erforderlich. 2Das Organisationsrecht der Körperschaft oder des Zusammenschlusses bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausgliederungsbeschluß erforderlich ist.
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