Zitierungen von § 230 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 230 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 238 UmwG Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber (vom 25.04.2007)
... oder der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 230 und 231 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt ...
§ 251 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber (vom 01.09.2009)
... oder der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 bis 231 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt unberührt. (2) ...
§ 260 UmwG Vorbereitung der Generalversammlung (vom 22.07.2017)
... Rechte hinzuweisen. (2) Auf die Vorbereitung der Generalversammlung sind § 230 Absatz 2 und § 231 Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt ...
§ 274 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung (vom 01.09.2009)
... der Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229, 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. ...
§ 283 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung (vom 01.09.2009)
... Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 und 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. ...
§ 292 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung (vom 01.09.2009)
... der obersten Vertretung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 und 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1338
Artikel 1 3. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... 8 bis 12 sowie 63 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 nicht anzuwenden." 11. Nach § 230 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Der Umwandlungsbericht kann ...

Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
Artikel 5 GenTraG Änderung des Umwandlungsgesetzes
...  a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „die §§ 229, 230 Abs. 2 Satz 1 und 2 und § 231" durch die Wörter „§ 230 Absatz 2 und § 231" ... §§ 229, 230 Abs. 2 Satz 1 und 2 und § 231" durch die Wörter „ § 230 Absatz 2 und § 231" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 4 ARUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... staatlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungsurkunde" gestrichen. 8. Dem § 230 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Die Verpflichtungen nach den ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... durch die Wörter „Beschluss zum Formwechsel" ersetzt. 46. § 230 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort ...


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