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Zitierungen von § 314 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 314 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 313 UmwG Barabfindung (vom 01.03.2023)
... die das Angebot nach Maßgabe des Absatzes 3 angenommen haben, zu zahlen. § 314 ist auf den Abfindungsanspruch dieser Anteilsinhaber entsprechend anzuwenden. (6) ...
§ 315 UmwG Anmeldung der Verschmelzung (vom 01.03.2023)
... Bestehen von Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand. (5) Das nach § 314 Absatz 5 zuständige Gericht teilt dem Registergericht auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des ... zuständige Gericht teilt dem Registergericht auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des § 314 Absatz 3 eine Sicherheitsleistung gerichtlich geltend gemacht ...
§ 316 UmwG Verschmelzungsbescheinigung (vom 01.03.2023)
... Absatz 1 darf nicht vor Ablauf der Fristen gemäß § 313 Absatz 3 Satz 1 und § 314 Absatz 3 vorgenommen werden. Haben alle Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft der ... des § 313 Absatz 3 Satz 1 erfolgen. Wurde ein Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 314 Absatz 1 gerichtlich geltend gemacht, so darf die Eintragung gemäß Absatz 1 nicht vorgenommen ...
§ 328 UmwG Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (vom 01.03.2023)
... § 314 gilt für die übertragende Gesellschaft und ihre Gläubiger ...
§ 341 UmwG Gläubigerschutz (vom 01.03.2023)
...  § 314 gilt für die formwechselnde Gesellschaft und ihre Gläubiger entsprechend. (2) ...
§ 342 UmwG Anmeldung des Formwechsels (vom 01.03.2023)
... der öffentlichen Hand. (5) Das nach § 341 Absatz 1 in Verbindung mit § 314 Absatz 5 zuständige Gericht teilt dem Registergericht auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des ... auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des § 341 Absatz 1 in Verbindung mit § 314 Absatz 3 eine Sicherheitsleistung gerichtlich geltend gemacht ...
§ 343 UmwG Formwechselbescheinigung (vom 01.03.2023)
... § 340 Absatz 3 Satz 1 und gemäß § 341 Absatz 1 in Verbindung mit § 314 Absatz 3 vorgenommen werden. Haben alle Anteilsinhaber dem Formwechsel zugestimmt, darf die ... ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 341 Absatz 1 in Verbindung mit § 314 Absatz 3 gerichtlich geltend gemacht, so darf die Eintragung gemäß Absatz 1 nicht vorgenommen ...
§ 355 UmwG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (vom 01.03.2023)
... nach dem 28. Februar 2023 gefasst worden ist. § 307 Absatz 2 Nummer 14, die §§ 314 und 316 Absatz 2 in der ab dem 1. März 2023 geltenden Fassung sind erstmals auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... die Anteilsinhaber, die das Angebot nach Maßgabe des Absatzes 3 angenommen haben, zu zahlen. § 314 ist auf den Abfindungsanspruch dieser Anteilsinhaber entsprechend anzuwenden. (6) Die ... Barabfindung ist stets zu prüfen. § 311 ist entsprechend anzuwenden. § 314 Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (1) Der Gläubiger ... Bestehen von Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand. (5) Das nach § 314 Absatz 5 zuständige Gericht teilt dem Registergericht auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des ... zuständige Gericht teilt dem Registergericht auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des § 314 Absatz 3 eine Sicherheitsleistung gerichtlich geltend gemacht wurde. § 316 ... Absatz 1 darf nicht vor Ablauf der Fristen gemäß § 313 Absatz 3 Satz 1 und § 314 Absatz 3 vorgenommen werden. Haben alle Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft der ... der Frist des § 313 Absatz 3 Satz 1 erfolgen. Wurde ein Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 314 Absatz 1 gerichtlich geltend gemacht, so darf die Eintragung gemäß Absatz 1 nicht vorgenommen ... § 328 Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft § 314 gilt für die übertragende Gesellschaft und ihre Gläubiger entsprechend.  ... 338 sind entsprechend anzuwenden. § 341 Gläubigerschutz (1) § 314 gilt für die formwechselnde Gesellschaft und ihre Gläubiger entsprechend.  ... der öffentlichen Hand. (5) Das nach § 341 Absatz 1 in Verbindung mit § 314 Absatz 5 zuständige Gericht teilt dem Registergericht auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des ... auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des § 341 Absatz 1 in Verbindung mit § 314 Absatz 3 eine Sicherheitsleistung gerichtlich geltend gemacht wurde. § 343 ... § 340 Absatz 3 Satz 1 und gemäß § 341 Absatz 1 in Verbindung mit § 314 Absatz 3 vorgenommen werden. Haben alle Anteilsinhaber dem Formwechsel zugestimmt, darf die Eintragung ... Wurde ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 341 Absatz 1 in Verbindung mit § 314 Absatz 3 gerichtlich geltend gemacht, so darf die Eintragung gemäß Absatz 1 nicht vorgenommen ... durch das Wort „Formwechselbericht" ersetzt. 61. Der bisherige § 314 wird § 347. 62. Der bisherige § 314a wird § 348 und wird wie folgt ... Anteilsinhaber nach dem 28. Februar 2023 gefasst worden ist. § 307 Absatz 2 Nummer 14, die §§ 314 und 316 Absatz 2 in der ab dem 1. März 2023 geltenden Fassung sind erstmals auf ...