Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union (KuMVDAG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung


Artikel 3 ändert mWv. 1. Juli 2026 DL-InfoV § 5, § 6

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vom 12. März 2010 (BGBl. I S. 267), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 12. November 2021 (BGBl. I S. 4921) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird gestrichen.

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „stellt," durch die Angabe „stellt oder" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „ist, oder" durch die Angabe „ist." ersetzt.

c)
Nummer 3 wird gestrichen.