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§ 2 - Donauschiffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV)

V. v. 27.05.1993 BGBl. I S. 741, 1994 I S. 523, 1995 I S. 95; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.09.2022 BGBl. I S. 1499
Geltung ab 01.07.1993; FNA: 9501-45 Verkehrsordnung
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§ 2 Ausnahmen



1Auf Fahrzeugen mit einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach den §§ 5 und 6 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 2032) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung dürfen Signallichter auch verwendet werden, wenn sie an Stelle der Voraussetzungen der Anlagen 4 und 5 zu der Anlage A zu dieser Verordnung die Vorschriften nach Artikel 7.05 des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe in der Ausgabe 2019/1 erfüllen, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. Dezember 2019, BAnz AT 09.12.2019 B2) - ES-TRIN. 2Bei der Anwendung des ES-TRIN ist unter Mitgliedstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen.



 
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Frühere Fassungen von § 2 DonauSchPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.01.2022Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 05.01.2022 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 09.11.2019Artikel 2 Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
vom 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
aktuell vorher 07.10.2018Artikel 2 Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 DonauSchPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DonauSchPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DonauSchPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Artikel 2 1. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... 1 Änderung der Donauschifffahrtspolizeiverordnung § 2 der Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741; 1994 I S. 523; 1995 I S. ... 2868; 2010 I S. 380) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 2 Ausnahmen Auf Fahrzeugen mit einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach den ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 2 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Donauschifffahrtspolizeiverordnung
... § 2 der Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741; 1994 I S. 523; 1995 I S. 95), die zuletzt durch Artikel 2 der ... 2019 (BGBl. I S. 1518) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 2 Ausnahmen Auf Fahrzeugen mit einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach den ...

Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032
Artikel 2 BinSchUOEV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Ausnahmen Auf Fahrzeugen mit einer ... wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Ausnahmen Auf Fahrzeugen mit einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach den ...

Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 2 BinSchRÄndV 2019 Änderung der Donauschifffahrtspolizeiverordnung
... 2018 (BGBl. I S. 1398) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Ausnahmen Auf Fahrzeugen mit einer ... wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Ausnahmen Auf Fahrzeugen mit einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach den ...