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Zitierungen von Anlage 1 Pkw-EnVKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 Pkw-EnVKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Pkw-EnVKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 Pkw-EnVKV Hinweis über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen sowie Aushang am Verkaufsort (vom 23.02.2024)
... zum Leasing angeboten werden. Der Hinweis nach Satz 1 Nummer 1 muss die in Anlage 1 genannten Anforderungen erfüllen. Der Aushang nach Satz 1 Nummer 2 muss die in ... Bildschirmanzeige dargestellt werden, soweit sie den übrigen in Absatz 1 sowie den in den Anlagen 1 (Hinweis) und 2 (Aushang) angeführten Anforderungen entsprechen. (3) Die ...
Anlage 2 Pkw-EnVKV Aushang am Verkaufsort über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (vom 23.02.2024)
... die Angaben mit dem Zusatz „(vorläufig)" zu kennzeichnen. 7. Die in Anlage 1 Teil I Nummer 5 zusätzlich aufgeführten Werte können angegeben werden. 8. Die in Anlage ... 5 zusätzlich aufgeführten Werte können angegeben werden. 8. Die in Anlage 1 Teil I Nummer 9 aufgeführten Hinweise sind auch auf dem Aushang in gut lesbarer Schriftgröße ... eines Bildschirms entsprechend mit der Maßgabe, dass sicherzustellen ist, dass die in Anlage 1 Teil I Nummer 9 aufgeführten Hinweise ständig sichtbar sind. 4. Die Angaben sind mindestens ...
Anlage 4 Pkw-EnVKV Angaben in der Werbung über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen (vom 23.02.2024)
... oder zum Leasing anbietet, muss zusätzlich zu den Angaben nach Nummer 1 die Angaben nach Anlage 1 bei der Beschreibung des Modells beziehungsweise der Variante oder der Version darstellen. Angaben ... Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn für die Angaben das zutreffende Muster der Anlage 1 Teil II dargestellt wird. Die Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (nach Anlage 1 Teil 1 Nummer 9) ... Muster der Anlage 1 Teil II dargestellt wird. Die Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (nach Anlage 1 Teil 1 Nummer 9 ) ist in diesem Fall entbehrlich. Die Angaben müssen gut lesbar sein. Es ist sicherzustellen, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
V. v. 22.08.2011 BGBl. I S. 1756, 2095
Artikel 1 1. Pkw-EnVKVÄndV (vom 27.10.2011)
... CO2-Effizienzklasse nach § 3a Absatz 2 enthalten sowie den Anforderungen der Anlage 1 entsprechen, die zum Zeitpunkt des Erstellens des Hinweises aktuell sind. Das Datum der Erstellung ... sind. Das Datum der Erstellung des Hinweises ist in dem vorgesehenem Feld im Sinne der Anlage 1 Nummer 7 anzugeben,". c) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) ... 1, Nummer 2 Satz 1, Nummern 3, 4, 6, 7 bis 8 Satz 1 bis 4 oder Satz 7 oder Nummer 9 oder Anlage 1 Teil B Abschnitt I Nummern 1 oder 2 oder § 3" ersetzt. 10. Nach § 8 wird ... 11. Anlage 1 der Verordnung wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und ... Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt I Nummer 4 beziehen. Sofern es sich um ein Fahrzeug mit mehr als einem flüssigen ... der in Klammern anzugebende Kraftstoff in Übereinstimmung zur Darstellung im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Nummer 4 kursiv hervorzuheben. Für die Angabe der Kraftstoff- und gegebenenfalls ... CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung gemäß Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells anzugeben und einen Hinweis ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 330 10. ZustAnpV Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
... durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt. 3. In Anlage 1 Teil A Abschnitt I Nummer 8 Satz 4 und 6 sowie Teil B Abschnitt III in der Fußnote werden ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
V. v. 19.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 50
Artikel 1 2. Pkw-EnVKVÄndV Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
... Sätze werden angefügt: „Der Hinweis nach Satz 1 Nummer 1 muss die in Anlage 1 genannten Anforderungen erfüllen. Der Aushang nach Satz 1 Nummer 2 muss die in Anlage 2 ... Bildschirmanzeige dargestellt werden, soweit sie den übrigen in Absatz 1 sowie den in den Anlagen 1 (Hinweis) und 2 (Aushang) angeführten Anforderungen entsprechen." d) In ... im ersten Quartal 2025 eine Änderung dieser Verordnung vor." 13. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Hinweis über den Energieverbrauch und die ... eines Bildschirms entsprechend mit der Maßgabe, dass sicherzustellen ist, dass die in Anlage 1 Teil I Nummer 9 aufgeführten Hinweise ständig sichtbar sind." dd) Die bisherige Nummer ... oder zum Leasing anbietet, muss zusätzlich zu den Angaben nach Nummer 1 die Angaben nach Anlage 1 bei der Beschreibung des Modells beziehungsweise der Variante oder der Version darstellen. Angaben ... Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn für die Angaben das zutreffende Muster der Anlage 1 Teil II dargestellt wird. Die Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (nach Anlage 1 Teil 1 Nummer 9) ... Muster der Anlage 1 Teil II dargestellt wird. Die Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (nach Anlage 1 Teil 1 Nummer 9 ) ist in diesem Fall entbehrlich. Die Angaben müssen gut lesbar sein. Es ist sicherzustellen, ...