Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3a - Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)

Artikel 3a Änderung der Arzneimittelpreisverordnung


Artikel 3a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2027 AMPreisV offen, mWv. 1. Oktober 2026 offen

Die Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 173) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 3 wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2027

1.
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „zuzüglich 21 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes zuzüglich 20 Cent zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen nach § 129 Absatz 5e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" durch die Angabe „zuzüglich 41 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.10.2026

2.
Nach Absatz 1a wird der folgende Absatz 1b eingefügt:

„(1b) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zu dem letzten Tag des Quartals, das das Bundesministerium für Gesundheit nach § 20c Absatz 3 Satz 3 des Apothekengesetzes bekanntzugeben hat, ist abweichend von Absatz 1 Satz 1 der Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes nicht zu erheben."

Ende abweichendes Inkrafttreten


Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 3a ApoVWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a ApoVWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ApoVWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 ApoVWG Inkrafttreten
... der Sätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 Nummer 8 bis 10a und Artikel 3a Nummer 2 treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Artikel 2a tritt am ersten Tag des zweiten Quartals in Kraft, ... für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. Artikel 3a Nummer 1 tritt am 1. Januar 2027 in ...