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Zitierungen von § 2 Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FrHAblErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrHAblErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden
G. v. 19.12.1956 BGBl. I S. 915; aufgehoben durch Artikel 28 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 10 AuslSchuldVerjG
... vom 26. April 1951 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 333), 2. § 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder ...
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