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§ 106 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 106 Niederlassung; Hauptbevollmächtigter



(1) (weggefallen)

(2) Die Unternehmen haben im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Niederlassung zu errichten und dort alle die Niederlassung betreffenden Geschäftsunterlagen zur Verfügung zu halten. Die Vorschriften der §§ 13d bis 13f des Handelsgesetzbuchs über die Zweigniederlassung sind entsprechend anzuwenden. Für die Geschäftstätigkeit der Niederlassung ist gesondert Rechnung zu legen. §§ 55 und 55a gelten mit der Maßgabe, daß

1.
auch Jahresabschluß und Lagebericht der Hauptniederlassung in deutscher Sprache jedem Versicherten auf Verlangen übersandt werden,

2.
zum internen Bericht der im Sitzland des Unternehmens veröffentlichte Jahresabschluß und Lagebericht in der Sprache des Sitzlandes und in deutscher Sprache sowie auch der der Aufsichtsbehörde des Sitzlandes vorgelegte Bericht in der Sprache des Sitzlandes gehören.

(3) Für die Niederlassung ist ein Hauptbevollmächtigter zu bestellen, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben muß. Dieser hat die Pflichten und persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die dieses Gesetz dem Vorstand eines Unternehmens mit Sitz im Inland auferlegt. Er gilt als ermächtigt, das Unternehmen Dritten gegenüber zu verpflichten, insbesondere Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern im Inland und über dort belegene Grundstücke abzuschließen sowie das Unternehmen bei Verwaltungsbehörden und vor Gerichten zu vertreten. Der Hauptbevollmächtigte ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

(4) Soweit nach den folgenden Vorschriften Sicherheiten gestellt werden müssen, kann sich die Bundesanstalt in den Bedingungen für die Rückgabe vorbehalten, über die Sicherheiten im Interesse der Versicherten zu verfügen.



 

Zitierungen von § 106 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 105 VAG Erlaubnisvorbehalt (vom 14.12.2010)
... ist. (3) Für diese Unternehmen gelten die besonderen Vorschriften der §§ 106 bis 110 sowie ergänzend die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes ...
§ 106b VAG Antrag; Verfahren (vom 01.08.2009)
... § 8 Abs. 1 zum Versagen der Erlaubnis vorliegt, 2. die Voraussetzungen des § 106 Abs. 2 und 3 erfüllt sind und 3. der als feste Kaution geforderte Betrag gestellt ...
§ 108 VAG Bestandübertragung (vom 01.01.2008)
... Wird der Versicherungsbestand einer inländischen Niederlassung (§ 106 Abs. 2) auf die inländische Niederlassung eines Versicherungsunternehmens eines Drittstaates ... (2) Ein Vertrag, durch den der Versicherungsbestand einer Niederlassung (§ 106 Abs. 2) ganz oder teilweise auf ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der ...
§ 110a VAG Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr (vom 01.01.2012)
... 4. von den Vorschriften über Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland (VI.) § 106 Abs. 3 Satz 4 und § 111b Abs. 1 Satz 2 und 3, 5. § 17 des ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008)
...  5. § 14 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Ferner gelten § 106 Abs. 3 und die §§ 106c und 110 Abs. 1 entsprechend. (3) Die Absätze 1 ...
§ 118f VAG Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten die §§ 105 bis ...
§ 121i VAG Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 01.04.2012)
... der Niederlassung gelten neben den Vorraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 die §§ 106 und 111e entsprechend. § 106b mit Ausnahme von Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, Absatz 2 Satz ...
§ 141 VAG Unterlassene Anzeige der Zahlungsunfähigkeit (vom 02.06.2007)
... Wer als Mitglied des Vorstands, als Hauptbevollmächtigter (§ 106 Abs. 3) oder als Liquidator eines Versicherungsunternehmens oder eines Pensionsfonds (§ 112 ...
§ 143 VAG Unrichtige Darstellung
... als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, als Hauptbevollmächtigter (§ 106 Abs. 3) oder als Liquidator eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit 1.  ...
§ 144 VAG Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Versicherungsbetriebs (vom 04.07.2013)
... wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, als Hauptbevollmächtigter (§ 106 Abs. 3) oder als Liquidator eines Versicherungsunternehmens 1. die Verteilung eines ... oder 5. einer Rechtsverordnung nach § 55a Abs. 1, auch in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Satz 4 oder § 121a Abs. 1 Satz 1, zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4353
Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490
Zweite Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 23.12.2011 BGBl. I S. 3135
 
Zitat in folgenden Normen

Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)
V. v. 13.10.2014 BGBl. I S. 1603; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
§ 24 BsGaV Besondere Zuordnungsregelungen
... ein ausländisches Versicherungsunternehmen eine Niederlassung im Sinne der §§ 106 , 110a, 121h oder 121i des Versicherungsaufsichtsgesetzes begründet, die eine inländische ... der für die Niederlassung bestellte Hauptbevollmächtigte gemäß § 106 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes als ermächtigt gilt, die unternehmerische ... die ein sonstiger Bevollmächtigter, der einem Hauptbevollmächtigten im Sinne des § 106 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vergleichbar ist, auf Grund entsprechender ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... der Niederlassung gelten neben den Vorraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 die §§ 106 und 111e entsprechend. § 106b mit Ausnahme von Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, Absatz 2 Satz 5 bis 7, ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 wird nach der Angabe „§ 106 Abs. 2 Satz 4" die Angabe „oder § 121a Abs. 1 Satz 1" eingefügt.  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490
Artikel 1 1. BerVersVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... handelt, wer als Mitglied des Vorstandes, als Hauptbevollmächtigter ( § 106 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ) oder als Liquidator eines Versicherungsunternehmens 1. entgegen § 1 Absatz 1 ...

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EHUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder 2. als Hauptbevollmächtigter (§ 106 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) § 341l Abs. 1 über die Offenlegung der ...
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
... unter der Bezeichnung als solche, bei ausländischen Versicherungsunternehmen die nach § 106 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bestellten Hauptbevollmächtigten sowie bei einer ... in Spalte 4 unter Buchstabe b sind bei ausländischen Versicherungsunternehmen die nach § 106 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bestellten Hauptbevollmächtigten, bei einer ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1 Nr. 4 sind auch dann inländische, wenn der Schuldner eine Niederlassung im Sinne des § 106 , § 110a oder § 110d des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Inland hat."  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Eingangsformel BerVersV
... Grund des § 55a Abs. 1 und 2 und des § 106 Abs. 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. ... durch Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), § 106 Abs. 2 Satz 4 geändert durch Artikel 4 Nr. 19 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Juni 1994 ...
§ 25 BerVersV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.05.2010)
... handelt, wer als Mitglied des Vorstandes, als Hauptbevollmächtigter (§ 106 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) oder als Liquidator eines ...

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 14.06.1995 BGBl. I S. 858; aufgehoben durch § 27 V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622
Eingangsformel BerVersV
... Grund des § 55a Abs. 1 und des § 106 Abs. 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. ... geändert durch Artikel 1 Nr. 23 des Gesetzes vom 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630), § 106 Abs. 2 Satz 4 geändert durch Artikel 4 Nr. 19 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Juni 1994 ...