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Zitierungen von § 121 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 119 VAG Erlaubnis; Antrag; einzureichende Unterlagen (vom 01.08.2009)
... entgegenstehen, 11. die Angabe der Tatsachen, die auf eine enge Verbindung (§ 121 Abs. 3) zwischen dem Rückversicherungsunternehmen und anderen natürlichen Personen oder ...
§ 121c VAG Widerruf der Erlaubnis (vom 01.08.2009)
... Werden der Aufsichtsbehörde Tatsachen bekannt, die die Versagung der Erlaubnis nach § 121 Abs. 1 Nr. 1 rechtfertigen würden, kann sie stattdessen die Abberufung von ...
§ 121g VAG Versicherungs-Zweckgesellschaften (vom 01.01.2012)
... 5, 6, 8, 9, 10 Buchstabe a und b und Abs. 4, § 120 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, die §§ 121 , 121a Abs. 4 und § 121c entsprechend. Die Vermögensbestände, die zur ...
§ 121i VAG Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 01.04.2012)
... nach § 106b Abs. 4 Nr. 1 hat sich auf die Erlaubnisversagungsgründe des § 121 Abs. 1 zu beziehen. 4. Die Erlaubnis kann auch dann versagt oder widerrufen werden, ... 3 nicht vorliegen. Im Übrigen finden § 119 Abs. 4, die §§ 121 , 121a Abs. 1 bis 5 sowie die §§ 121c und 121e entsprechend Anwendung. § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3, 5, 6, 8 und 9, § 120 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, die §§ 121 , 121a Abs. 4 und § 121c entsprechend. Die Vermögensbestände, die zur Bedeckung ... nach § 106b Abs. 4 Nr. 1 hat sich auf die Erlaubnisversagungsgründe des § 121 Abs. 1 zu beziehen. 4. Die Erlaubnis kann auch dann versagt oder widerrufen werden, ... des Absatzes 1 Satz 3 nicht vorliegen. Im Übrigen finden die §§ 121 , 121a Abs. 1 bis 5 sowie die §§ 121c und 121e entsprechend Anwendung. § 121b gilt ...

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2305
Artikel 2 FMVAStärkG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 7a Abs. 4) wesentlich sind." 25. In § 121 Abs. 1 wird der Punkt nach Nummer 3 durch ein Komma ersetzt, das Wort „oder" ...