Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.06.2021 aufgehoben

§ 3 - Nutzungszuschlags-Gesetz (NutzZG)

Artikel 4 G. v. 22.06.2005 BGBl. I S. 1720, 1724; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Geltung ab 28.06.2005; FNA: 860-5-34 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Ausweis der Zuschläge



Die Zuschläge gelten als gesondert berechnungsfähige Auslagen im Sinne des § 3 der Gebührenordnung für Ärzte und des § 3 der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie sind in der Rechnung gesondert auszuweisen.

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