Zitierungen von § 11 UStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 UStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 UStatG Erhebungen, Berichtsjahr (vom 01.01.2022)
... klimawirksamer Stoffe (§ 10), 9. der Aufwendungen für den Umweltschutz ( § 11 ), 10. der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz (§ 12).  ...
§ 13 UStatG Hilfsmerkmale (vom 16.05.2024)
... der teilnehmenden Hersteller der Mehrwegverpackungen, 8. für die Erhebung nach § 11 zusätzlich das Geschäftsjahr des Unternehmens oder des Betriebes. (2) Mit den ...
§ 14 UStatG Auskunftspflicht (vom 16.05.2024)
...  die Inhaber oder Inhaberinnen oder Leitungen der genannten Unternehmen, 10. § 11 die Inhaber oder Inhaberinnen oder Leitungen der genannten Unternehmen und ... Betriebseröffnung abweichend von Absatz 1 keine Auskunftspflicht für Erhebungen nach den §§ 11 und 12. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht dann keine Auskunftspflicht, wenn das ...
§ 16 UStatG Übermittlung (vom 16.05.2024)
... die Plausibilisierung der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 Satz 1 Nummer 1 verwendet werden. (4) Die Angaben zu tätigen Personen und zum Umsatz in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 6 BükrEG Änderung des Umweltstatistikgesetzes
... abweichend von Absatz 1 keine Auskunftspflicht für Erhebungen nach den §§ 11 und 12. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht dann keine Auskunftspflicht, wenn das ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4363
Artikel 1 1. UStatGuaÄndG Änderung des Umweltstatistikgesetzes
... Berichtsjahr 2022 für Halogenderivate mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen." 9. § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Erhebung erfasst bei Unternehmen und Betrieben ...

Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1839
Artikel 1 UStatGuaÄndG Änderung des Umweltstatistikgesetzes
... Aufbereitung der Angaben nach Absatz 4 ist das Statistische Bundesamt." 3. § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: ... der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 verwendet werden." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wie folgt ...

Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Artikel 2 StatRVereuAnpG Änderung des Umweltstatistikgesetzes
... durch das Wort „Abwasserentsorgung" ersetzt. 5. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Erhebung der Aufwendungen für den ... ersetzt. 5. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz (1) Die Erhebung erfasst bei ... 16 Abs. 2 wird die Angabe „von § 7" durch die Angabe „nach §§ 7 und 11 Abs. 2" ersetzt.  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 153
Artikel 1 2. UStatGuaÄndG Änderung des Umweltstatistikgesetzes
... gestrichen. c) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. 6. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... c) Folgende Nummer 8 wird angefügt: „8. für die Erhebung nach § 11 zusätzlich das Geschäftsjahr des Unternehmens oder des Betriebes." 8. ... ff) Die bisherige Nummer 9 wird Nummer 10 und wird wie folgt gefasst: „10. § 11 die Inhaber oder Inhaberinnen oder Leitungen der genannten Unternehmen und ... geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „nach §§ 7 und 11 Abs. 2 " durch die Angabe „nach § 7" ersetzt. b) In Absatz 3 wird die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed