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Anhang Tabelle 1 - Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)

Anhang Tabelle 1 (zu Nr. 11 der Anlage) Geschwindigkeitsüberschreitungen


Anhang Tabelle 1 hat 1 frühere Fassung

a)
Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

Lfd. Nr.Überschreitung in km/hRegelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei
Fällen nach Fahrtantritt)
11.1.1bis 102015
11.1.211 - 153025


Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

Lfd. Nr. Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro
bei Begehung
Fahrverbot in Monaten
bei Begehung
innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
  geschlossener Ortschaften geschlossener Ortschaften
11.1.3bis 15 für mehr
als 5 Minuten
Dauer oder in
mehr als zwei
Fällen nach
Fahrtantritt
8070- 
11.1.416 - 20 8070--
11.1.521 - 25 9580--
11.1.626 - 30 140951 Monat -
11.1.731 - 40 2001601 Monat 1 Monat
11.1.841 - 50 2802402 Monate 1 Monat
11.1.951 - 60 4804403 Monate 2 Monate
11.1.10über 60 6806003 Monate 3 Monate



b)
kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen

Lfd. Nr.Überschreitung in km/hRegelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei
Fällen nach Fahrtantritt)
11.2.1bis 103530
11.2.211 - 154035


Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.2 der Anlage.

Lfd. Nr. Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro
bei Begehung
Fahrverbot in Monaten
bei Begehung
innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften geschlossener Ortschaften
11.2.3bis 15 für mehr
als 5 Minuten
Dauer oder in
mehr als zwei
Fällen nach
Fahrtantritt
160120- 
11.2.416 - 20 160120--
11.2.521 - 25 2001601 Monat -
11.2.626 - 30 2802401 Monat 1 Monat
11.2.731 - 40 3603202 Monate 1 Monat
11.2.841 - 50 4804003 Monate 2 Monate
11.2.951 - 60 6005603 Monate 3 Monate
11.2.10über 60 7606803 Monate 3 Monate



c)
andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge

Lfd. Nr.Überschreitung in km/hRegelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
11.3.1bis 101510
11.3.211 - 152520
11.3.316 - 203530


Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.

Lfd. Nr. Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro
bei Begehung
Fahrverbot in Monaten
bei Begehung
innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften geschlossener Ortschaften
11.3.421 - 25 8070--
11.3.526 - 30 10080--
11.3.631 - 40 1601201 Monat -
11.3.741 - 50 2001601 Monat 1 Monat
11.3.851 - 60 2802402 Monate 1 Monat
11.3.961 - 70 4804403 Monate 2 Monate
11.3.10über 70 6806003 Monate 3 Monate






 

Frühere Fassungen von Anhang Tabelle 1 BKatV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
vom 05.01.2009 BGBl. I S. 9

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.