Zitierungen von § 10 SGleibWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SGleibWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGleibWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SGleibWV Bestellung des Wahlvorstandes (vom 25.01.2024)
... gibt unverzüglich nach seiner Bestellung, spätestens jedoch mit dem Wahlausschreiben ( § 10 ), Familiennamen, Vornamen, Dienstgrad und Dienststellenzugehörigkeit seiner Mitglieder und ...
§ 8 SGleibWV Wählerinnenliste (vom 25.01.2024)
... fest und gibt sie spätestens zum Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens ( § 10 ) bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in allen an der Wahl ...
§ 17 SGleibWV Briefwahl
... so rechtzeitig an den Wahlvorstand absendet oder übergibt, dass er vor Ablauf der Frist ( § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 ) vorliegt. Die Wählerin kann unter den Voraussetzungen des § 16 ...
§ 18 SGleibWV Behandlung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen
... Freiumschläge, die nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit ( § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 ) beim Wahlvorstand eingehen, gelten als verspätet. Verspätet eingegangene ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Artikel 4 MilPersGleiFoG Änderung der Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen
... gibt unverzüglich nach seiner Bestellung, spätestens jedoch mit dem Wahlausschreiben ( § 10 ), Familiennamen, Vornamen, Dienstgrad und Dienststellenzugehörigkeit seiner Mitglieder und ... ist eine schriftliche oder elektronische Begründung beizufügen." 6. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ...


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