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Änderung § 67 BAföG vom 28.10.2010

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 67 BAföG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.10.2010 geltenden Fassung
§ 67 BAföG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.10.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 67 Verschiebung der Überprüfung nach § 35 aus Anlass des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes


(Text neue Fassung)

§ 67 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die aufgrund von § 35 für das Jahr 2009 vorgeschriebene Überprüfung erfolgt im Jahr 2010.



 
(heute geltende Fassung) 
 

 
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