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§ 5a - Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MarktOWMV k.a.Abk.)

§ 5a Meldepflichten der Alkoholwirtschaft



(1) Die in den folgenden Absätzen 2 und 3 aufgeführten Unternehmen haben jeweils die dort genannten Angaben nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 und des § 7 Nummer 1 Buchstabe a jährlich zu melden, soweit die Angaben nicht bereits nach § 2 Absatz 9 Satz 1 zu melden sind.

(2) Hersteller von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit einer jährlichen Herstellung von mehr als 1.000 Hektolitern haben eine Meldung nach Maßgabe des Anhangs III Nummer 10 Unterabsatz 1 Buchstabe a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 abzugeben.

(3) Einführer von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit einer jährlich gehandelten Menge von mehr als 1.000 Hektolitern haben eine Meldung nach Maßgabe des Anhangs III Nummer 10 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 abzugeben.



 
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Frühere Fassungen von § 5a Marktordnungswaren-Meldeverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.11.2020Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
vom 16.11.2020 BGBl. I S. 2431
aktuell vorher 16.02.2018Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
vom 07.02.2018 BGBl. I S. 192
aktuellvor 16.02.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5a Marktordnungswaren-Meldeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a MarktOWMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarktOWMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MarktOWMV Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2021)
... Juni des darauffolgenden Jahres, b) der Meldepflichten nach den §§ 4, 5 und 5a das Kalenderjahr, c) der Meldepflichten nach § 3 die Monate Oktober bis ...
§ 6 MarktOWMV Meldepflichtige, Gesamtmeldung (vom 24.11.2020)
... des Meldepflichtigen gelten die Meldepflichten 1. nach den §§ 2 bis 5a für alle meldepflichtigen Erzeugnisse, die innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik ... 2 bis 10, § 3 Absatz 2 bis 4 oder Absatz 8, § 4 Absatz 2 bis 5, § 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 2 oder 3 , § 5b Absatz 4 oder 5 oder § 5c Absatz 2 bis 7 meldepflichtigen Tatbestände ...
§ 7 MarktOWMV Zeitpunkt der Meldungen (vom 24.11.2020)
... 2 Buchstabe a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, § 5 Absatz 2 Satz 3 und § 5a Absatz 1 spätestens am 30. Tag nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums, b) nach ...
§ 9 MarktOWMV Aufzeichnungspflichten (vom 24.11.2020)
... Meldungen nach § 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 1 , § 5b Absatz 1 und § 5c Absatz 1 erforderlichen Aufzeichnungen fortlaufend zu ...
§ 10 MarktOWMV Ordnungswidrigkeiten (vom 24.11.2020)
... § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 1, § 5a Absatz 1 , § 5b Absatz 1 Satz 1, § 5c Absatz 1 oder § 6 Absatz 5 eine Meldung nicht, nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 3. MarktOWMVÄndV Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
... Tierhaltungsanforderungen gewonnen wird, beispielsweise Weidemilch." 6. In § 5a Absatz 2 und 3 wird vor dem Wort „Unterabsatz" die Angabe „11" durch die Angabe ... die Angabe „11" durch die Angabe „10" ersetzt. 7. Nach § 5a werden die folgenden §§ 5b und 5c eingefügt: „§ 5b ... des Meldepflichtigen gelten die Meldepflichten 1. nach den §§ 2 bis 5a für alle meldepflichtigen Erzeugnisse, die innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik ... 2 bis 4" die Wörter „, § 4 Absatz 2 bis 5, § 5 Absatz 1 oder 2 oder § 5a Absatz 2 oder 3" durch die Wörter „oder Absatz 8, § 4 Absatz 2 bis 5, § 5 Absatz ... durch die Wörter „oder Absatz 8, § 4 Absatz 2 bis 5, § 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 2 oder 3 , § 5b Absatz 4 oder 5 oder § 5c Absatz 2 bis 7" ersetzt. 9. § 7 ... Woche." 10. In § 9 werden die Wörter „§ 5 Absatz 1 oder 2 und § 5a Absatz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 1, § 5b ... Absatz 1 oder 2 und § 5a Absatz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 1 , § 5b Absatz 1 und § 5c Absatz 1" ersetzt. 11. In § 10 Nummer 1 ... Wörter „oder Absatz 2a, § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 oder § 5a Absatz 1" durch ein Komma und die Wörter „§ 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 ... § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 1, § 5a Absatz 1 , § 5b Absatz 1 Satz 1, § 5c Absatz 1" ersetzt. 12. § 11 wird wie ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 07.02.2018 BGBl. I S. 192
Artikel 1 2. MarktOWMVÄndV Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
... werden die Angabe „§§ 4 und 5" durch die Angabe „§§ 4, 5 und 5a " und der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. cc) Folgender Buchstabe c wird ... durch die Angabe „Nummer 18" ersetzt. 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Meldepflichten der Alkoholwirtschaft (1) ... ersetzt. 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Meldepflichten der Alkoholwirtschaft (1) Die in den folgenden Absätzen 2 und 3 ... § 5 Abs. 1 oder 2" durch die Wörter „, § 5 Absatz 1 oder 2 oder § 5a Absatz 2 oder 3 " ersetzt. 8. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 ... a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, § 5 Absatz 2 Satz 3 und § 5a Absatz 1 spätestens am 30. Tag nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums, b) nach ... § 5 Absatz 1 oder 2" durch die Wörter „, § 5 Absatz 1 oder 2 und § 5a Absatz 1 " ersetzt. 11. In § 10 Nummer 1 werden die Wörter „§ 2 Absatz ... § 3 Absatz 1 oder Absatz 2a, § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 oder § 5a Absatz 1 " ersetzt. 12. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 ...