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§ 3 - Altholzverordnung (AltholzV)

Artikel 1 V. v. 15.08.2002 BGBl. I S. 3302; zuletzt geändert durch Artikel 120 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.03.2003; FNA: 2129-27-2-19 Umweltschutz
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§ 3 Anforderungen an die Verwertung



(1) Zur Gewährleistung einer schadlosen stofflichen Verwertung von Altholz sind die Anforderungen des Anhangs I einzuhalten. Gemäß Anhang I dürfen für die in Spalte 1 bezeichneten Verwertungsverfahren nur die in Spalte 2 genannten Altholzkategorien unter Beachtung der in Spalte 3 aufgeführten besonderen Anforderungen an die stoffliche Verwertung eingesetzt werden. Die zum Zwecke der Herstellung von Holzwerkstoffen aufbereiteten Holzhackschnitzel und Holzspäne dürfen die in Anhang II genannten Grenzwerte nicht überschreiten. Diese gelten als eingehalten, wenn der Grenzwert im gleitenden Durchschnitt der vier zuletzt nach § 6 Abs. 2 durchgeführten Untersuchungen nicht überschritten wird und kein Analyseergebnis den Grenzwert um mehr als 25 von Hundert überschreitet.

(2) Die energetische Verwertung von Altholz hat entsprechend den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den auf seiner Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen zu erfolgen.

(3) Bei einem Gemisch von Altholz unterschiedlicher Altholzkategorien richten sich die Anforderungen an die Verwertung nach den Absätzen 1 und 2 nach der jeweils höchsten Altholzkategorie. Für die Herstellung von Holzwerkstoffen dürfen unterschiedliche Altholzkontingente nur miteinander vermischt werden, wenn für jedes der Kontingente die Anforderungen des Anhangs II erfüllt sind.



 

Zitierungen von § 3 AltholzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AltholzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltholzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AltholzV Begriffsbestimmungen (vom 01.06.2012)
... 8. energetische Verwertung von Altholz: Verwertung von Altholz im Sinne des § 3 Absatz 23 in Verbindung mit dem Verfahren R 1 der Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes;  ...
§ 5 AltholzV Zuordnung zu Altholzkategorien
... Zur Erfüllung der Anforderungen nach § 3 hat der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage sicherzustellen, dass bei der vorgesehenen ...
§ 6 AltholzV Kontrolle von Altholz zur Holzwerkstoffherstellung (vom 27.06.2020)
... Zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 und § 3 Abs. 3 sowie § 5 Abs. 1 an die Aufbereitung von Altholz zu Holzhackschnitzeln ... Zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 und § 3 Abs. 3 sowie § 5 Abs. 1 an die Aufbereitung von Altholz zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen ...
§ 7 AltholzV Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung
... Altholzkategorien von insgesamt mehr als 2 Prozent je entnommener Altholzprobe, so findet § 3 Abs. 3 entsprechende Anwendung, soweit nicht eine erneute Zuordnung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ...
§ 8 AltholzV Inverkehrbringen von Altholz
... es einer Altholzbehandlungsanlage zuzuführen, in der die Anforderungen nach den §§ 3 , 5 bis 7 und 12 eingehalten ...
§ 10 AltholzV Pflichten der Erzeuger und Besitzer zur Getrennthaltung von Altholz
... und zu lagern, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 3 , 8 und 9 erforderlich ...
§ 13 AltholzV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2012)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 2 eine Altholzkategorie einsetzt, 2. entgegen § 3 Absatz 3 Satz 2 ... entgegen § 3 Absatz 1 Satz 2 eine Altholzkategorie einsetzt, 2. entgegen § 3 Absatz 3 Satz 2 Altholzkontingente vermischt, 3. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 ...
Anhang I AltholzV (zu § 3 Abs. 1) Verfahren für die stoffliche Verwertung von Altholz
Anhang II AltholzV (zu § 3 Abs. 1) Grenzwerte für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen