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Anhang II - Altholzverordnung (AltholzV)

Artikel 1 V. v. 15.08.2002 BGBl. I S. 3302; zuletzt geändert durch Artikel 120 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.03.2003; FNA: 2129-27-2-19 Umweltschutz
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Anhang II (zu § 3 Abs. 1) Grenzwerte für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen


Anhang II wird in 2 Vorschriften zitiert

Spalte 1 Spalte 2
Element / Verbindung Konzentration
(Milligramm je Kilogramm Trockenmasse)
Arsen2
Blei30
Cadmium2
Chrom30
Kupfer20
Quecksilber0,4
Chlor600
Fluor100
Pentachlorphenol3
Polychlorierte Biphenyle 5


 
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Zitierungen von Anhang II AltholzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang II AltholzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltholzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AltholzV Kontrolle von Altholz zur Holzwerkstoffherstellung (vom 27.06.2020)
... zur Feststellung von Teerölen zu unterziehen sowie auf die Einhaltung der Grenzwerte des Anhangs II , ausgenommen die Grenzwerte für Quecksilber und polychlorierte Biphenyle, zu untersuchen. Die ... 2 und 3 keine Belastung mit Teerölen und keine Überschreitung der Grenzwerte des Anhangs II ergeben. Ergeben die Prüfung und Untersuchung eine Belastung mit Teerölen oder eine ... eine Belastung mit Teerölen oder eine Überschreitung eines der Grenzwerte des Anhangs II , ist die beprobte Charge der Altholzkategorie A IV zuzuordnen. (5) Für die ... Untersuchung eine Belastung mit Teerölen oder eine Überschreitung der Grenzwerte nach Anhang II , so hat er hierüber unverzüglich die zuständige Behörde zu unterrichten. ...
Anhang IV AltholzV (zu § 6) Vorgaben zur Analytik für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen (vom 27.06.2020)
... und ihr arithmetischer Mittelwert sind anzugeben. Zur Prüfung der Einhaltung der in Anhang II genannten Grenzwerte ist auf den arithmetischen Mittelwert abzustellen. Die Mittelwertbildung ist ... keine eindeutige Ursache erbracht hat, ist für die Prüfung der Einhaltung der in Anhang II genannten Grenzwerte der mittlere der drei der Größe nach geordneten Einzelwerte ...