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§ 12a - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Artikel 1 G. v. 27.04.2002 BGBl. I S. 1467, 1468; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Geltung ab 01.05.2002; FNA: 860-9-2 Sozialgesetzbuch
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§ 12a Barrierefreie Informationstechnik



(1) 1Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. 2Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. 3Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.

(2) 1Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. 2Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.

(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.

(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.

(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.

(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.

(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.

(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.





 

Frühere Fassungen von § 12a BGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.07.2018Artikel 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
vom 10.07.2018 BGBl. I S. 1117

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12a BGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a BGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 BGG Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren (vom 14.07.2018)
... aus § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 Satz 2 oder § 12a , soweit die Verpflichtung von Trägern öffentlicher Gewalt zur barrierefreien Gestaltung ...
§ 15 BGG Verbandsklagerecht (vom 14.07.2018)
... Barrierefreiheit in § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und § 10 Absatz 1 Satz 2 sowie in § 12a , soweit die Verpflichtung von Trägern öffentlicher Gewalt zur barrierefreien Gestaltung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
§ 2 BITV 2.0 Anwendungsbereich (vom 25.05.2019)
... Die Verordnung gilt unter Berücksichtigung der Umsetzungsfristen der §§ 12a bis 12c des Behindertengleichstellungsgesetzes für folgende Angebote, Anwendungen und ...
§ 8 BITV 2.0 Überwachungsverfahren (vom 25.05.2019)
... nach Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Erfüllung der sich ergänzend aus § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes und dieser Verordnung ergebenden Anforderungen getrennt. Sie kann ergänzend auch ...
§ 9 BITV 2.0 Berichterstattung (vom 25.05.2019)
... Behindertengleichstellungsgesetzes, 2. die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach § 12a Absatz 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes , und 3. Ergebnisse der Konsultationen der Verbände und Organisationen von Menschen ...

Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Artikel 3 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 683; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
§ 9 KonzVgV Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren (vom 14.07.2018)
... die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4, 12a und 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) in der ...

Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
Artikel 1 V. v. 21.04.2021 BGBl. I S. 833
§ 5 MPAMIV Hinweise durch die Bundesoberbehörden
... Meldungen nach den §§ 3 und 4 Satz 2 auf ihren Internetseiten; die Barrierefreiheit nach § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes ist zu gewährleisten. Die zuständigen Bundesoberbehörden fördern ...
§ 13 MPAMIV Veröffentlichung von Informationen über das Internet (vom 26.05.2022)
... auf ihrer Internetseite informieren. Die Information erfolgt nach § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes barrierefrei. Die Informationen nach Satz 1 dürfen keine personenbezogenen Daten ...

Rentenübersichtsgesetz (RentÜG)
Artikel 1 G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154
§ 3 RentÜG Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht
... Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, insbesondere die §§ 4 und 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes , sowie die auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zur ...

Sektorenverordnung (SektVO)
Artikel 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 657; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
§ 11 SektVO Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren (vom 14.07.2018)
... die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4, 12a und 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) in der ...

Vergabeverordnung (VgV)
Artikel 1 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
§ 11 VgV Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren (vom 14.07.2018)
... die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4, 12a und 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) in der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Artikel 3 SozRÄndG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 12a Barrierefreie Informationstechnik". d) Nach der Angabe zu § 12a wird ... „§ 12a Barrierefreie Informationstechnik". d) Nach der Angabe zu § 12a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12b Erklärung zur ... 50 Prozent der Gesamtheit der Mittel aufbringt." 9. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Barrierefreie Informationstechnik (1) ... 9. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „ § 12a Barrierefreie Informationstechnik (1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ... werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten." 10. Nach § 12a wird folgender § 12b eingefügt: „§ 12b Erklärung zur ... 14 Satz 1 werden die Wörter „§ 12 Absatz 1" durch die Wörter „ § 12a , soweit die Verpflichtung von Trägern öffentlicher Gewalt zur barrierefreien Gestaltung ... die Wörter „§ 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und § 10 Absatz 1 Satz 2 sowie in § 12a , soweit die Verpflichtung von Trägern öffentlicher Gewalt zur barrierefreien Gestaltung ...

Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
Artikel 1 BITVuaÄndV Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
...  (1) Die Verordnung gilt unter Berücksichtigung der Umsetzungsfristen der §§ 12a bis 12c des Behindertengleichstellungsgesetzes für folgende Angebote, Anwendungen und ... nach Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Erfüllung der sich ergänzend aus § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes und dieser Verordnung ergebenden Anforderungen getrennt. Sie kann ergänzend auch eine ... Behindertengleichstellungsgesetzes, 2. die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach § 12a Absatz 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes , und 3. Ergebnisse der Konsultationen der Verbände und Organisationen von ...
Artikel 2 BITVuaÄndV Änderung der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
... Aufklärung des Sachverhalts im Zusammenhang mit den Voraussetzungen der §§ 12 und 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes für geboten hält, kann sie öffentliche Stellen zur Bereitstellung ergänzender ...