Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen der BHO am 01.07.2026
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2026 durch Artikel 3 des ÖffAVBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BHO.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
| BHO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2026 geltenden Fassung | BHO n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2026 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137 |
|---|---|
Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan § 1 Feststellung des Haushaltsplans § 2 Bedeutung des Haushaltsplans § 3 Wirkungen des Haushaltsplans § 4 Haushaltsjahr § 5 Allgemeine Verwaltungsvorschriften, vorläufige und endgültige Haushalts- und Wirtschaftsführung § 6 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen § 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung § 8 Grundsatz der Gesamtdeckung § 9 Beauftragter für den Haushalt § 10 Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates § 10a Geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten Teil II Aufstellung des Haushaltsplans § 11 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip § 12 Geltungsdauer der Haushaltspläne § 13 Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan § 14 Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan § 15 Bruttoveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel § 16 Verpflichtungsermächtigungen § 17 Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen § 17a Obergrenzen für Beförderungsämter § 18 Kreditermächtigungen § 19 Übertragbarkeit § 20 Deckungsfähigkeit § 21 Wegfall- und Umwandlungsvermerke § 22 Sperrvermerk § 23 Zuwendungen § 24 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben § 25 Überschuß, Fehlbetrag § 26 Bundesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger § 27 Voranschläge § 28 Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans § 29 Beschluß über den Entwurf des Haushaltsplans § 30 Vorlagefrist § 31 Finanzbericht § 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans § 33 Nachtragshaushaltsgesetze Teil III Ausführung des Haushaltsplans § 34 Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben § 35 Bruttonachweis, Einzelnachweis § 36 Aufhebung der Sperre § 37 Über- und außerplanmäßige Ausgaben § 38 Verpflichtungsermächtigungen § 39 Gewährleistungen, Kreditzusagen § 40 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung § 41 Haushaltswirtschaftliche Sperre § 42 Konjunkturpolitisch bedingte zusätzliche Ausgaben § 43 Kassenmittel, Betriebsmittel § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen § 44a (aufgehoben) § 45 Sachliche und zeitliche Bindung § 46 Deckungsfähigkeit § 47 Wegfall- und Umwandlungsvermerke § 48 Höchstaltersgrenze bei der Berufung in ein Beamten- oder Soldatenverhältnis oder Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den Bundesdienst § 49 Einweisung in eine Planstelle § 50 Umsetzung von Mitteln und Planstellen § 51 Besondere Personalausgaben § 52 Nutzungen und Sachbezüge § 53 Billigkeitsleistungen § 54 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben | |
| (Text alte Fassung) § 55 Öffentliche Ausschreibung | (Text neue Fassung) § 55 Öffentliche Aufträge |
§ 56 Vorleistungen § 57 Verträge mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes § 58 Änderung von Verträgen, Vergleiche § 59 Veränderung von Ansprüchen § 60 Vorschüsse, Verwahrungen § 61 Interne Verrechnungen § 62 Kassenverstärkungsrücklage § 63 Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen § 64 Grundstücke § 65 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen § 66 Unterrichtung des Bundesrechnungshofes § 67 Prüfungsrecht durch Vereinbarung § 68 Zuständigkeitsregelungen § 69 Unterrichtung des Bundesrechnungshofes § 69a Parlamentarische Kontrolle von Bundesbeteiligungen Teil IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung § 70 Zahlungen § 71 Buchführung § 72 Buchung nach Haushaltsjahren § 73 Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung § 74 Buchführung bei Bundesbetrieben § 75 Belegpflicht § 76 Abschluß der Bücher § 77 Kassensicherheit § 78 Unvermutete Prüfungen § 79 Bundeskassen, Verwaltungsvorschriften § 80 Rechnungslegung § 81 Gliederung der Haushaltsrechnung § 82 Kassenmäßiger Abschluß § 83 Haushaltsabschluß § 84 Abschlußbericht § 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung § 86 Vermögensrechnung § 87 Rechnungslegung der Bundesbetriebe Teil V Rechnungsprüfung § 88 Aufgaben des Bundesrechnungshofes § 89 Prüfung § 90 Inhalt der Prüfung § 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung § 92 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen § 93 Gemeinsame Prüfung § 94 Zeit und Art der Prüfung § 95 Auskunftspflicht § 95a Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung § 96 Prüfungsergebnis § 97 Bemerkungen § 98 Aufforderung zum Schadenausgleich § 99 Angelegenheiten von besonderer Bedeutung § 100 Prüfungsämter § 101 Rechnung des Bundesrechnungshofes § 102 Unterrichtung des Bundesrechnungshofes § 103 Anhörung des Bundesrechnungshofes § 104 Prüfung der juristischen Personen des privaten Rechts Teil VI Bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts § 105 Grundsatz § 106 Haushaltsplan § 107 Umlagen, Beiträge § 108 Genehmigung des Haushaltsplans § 109 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung § 110 Wirtschaftsplan § 111 Prüfung durch den Bundesrechnungshof § 112 Sonderregelungen Teil VII Sondervermögen § 113 Grundsatz Teil VIII Entlastung § 114 Entlastung Teil IX Übergangs- und Schlußbestimmungen § 115 Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse § 116 Endgültige Entscheidung § 117 Berlin-Klausel § 118 (Änderungsvorschrift) § 119 Inkrafttreten | |
§ 55 Öffentliche Ausschreibung | § 55 Öffentliche Aufträge |
(1) 1 Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. 2 Teilnahmewettbewerb ist ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt und zur Abgabe von Angeboten auffordert. (2) Beim Abschluß von Verträgen ist nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren. | (1) 1 Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine Öffentliche Ausschreibung, eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, eine Verhandlungsvergabe oder eine freihändige Vergabe jeweils mit Teilnahmewettbewerb oder Bekanntmachung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. 2 Teilnahmewettbewerb ist ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt und zur Abgabe von Angeboten auffordert. 3 Bekanntmachung ist eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. (2) 1 Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Absatz 1 beschafft werden (Direktauftrag), sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine höhere Wertgrenze rechtfertigen. 2 Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragen Unternehmen wechseln. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1965/v339180-2026-07-01.htm


