§ 178a - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 178a (aufgehoben)


§ 178a hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 6 Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) G. v. 2. Juni 2021 BGBl. I S. 1259 m.W.v. 9. Juni 2021

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Frühere Fassungen von § 178a AO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.06.2021Artikel 6 Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 10 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuellvor 19.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 178a AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 178a AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 34 EGAO Vorabverständigungsverfahren (vom 09.06.2021)
... die nach dem 8. Juni 2021 bei der zuständigen Behörde eingegangen sind. § 178a der Abgabenordnung in der Fassung des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) ist letztmals auf Anträge ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 6 AbzStEntModG Änderung der Abgabenordnung
...  „§ 89a Vorabverständigungsverfahren". c) Die Angabe zu § 178a wird gestrichen. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird ... Anwendung einer Vorabverständigungsvereinbarung" eingefügt. 8. § 178a wird aufgehoben. 9. In § 251 Absatz 2 Satz 2 werden vor den Wörtern ...
Artikel 7 AbzStEntModG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... anzuwenden, die nach dem 8. Juni 2021 bei der zuständigen Behörde eingegangen sind. § 178a der Abgabenordnung in der Fassung des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) ist letztmals auf Anträge ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
...  6. Zwangsgelder nach § 329, 7. Kosten nach den §§ 89, 178, 178a und 337 bis 345, 8. Zinsen auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 10 JStG 2007 Änderung der Abgabenordnung
... wird nach der Angabe zu § 178 folgende Angabe eingefügt: „§ 178a Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Finanzbehörden". 3. § 3 wird ... (§ 178, §§ 337 bis 345)" durch die Angabe „Kosten (§§ 89, 178, 178a und §§ 337 bis 345)" ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: ... der verbindlichen Auskunft zuständig ist. Das Aufkommen der Kosten im Sinne des § 178a steht dem Bund und den jeweils verwaltenden Körperschaften je zur Hälfte zu. Die ... Abs. 2b Satz 2 bis 6 gilt entsprechend." 13. Nach § 178 wird folgender § 178a eingefügt: „§ 178a Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der ... 13. Nach § 178 wird folgender § 178a eingefügt: „§ 178a Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Finanzbehörden (1) Das Bundeszentralamt ...


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