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§ 34 - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter



(1) 1Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen sowie rechtsfähiger Personenvereinigungen und die Geschäftsführer von Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. 2Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.

(2) 1Bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen haben die Mitglieder, Gesellschafter oder Gemeinschafter die Pflichten im Sinne des Absatzes 1 zu erfüllen. 2Die Finanzbehörde kann sich an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten. 3Für nicht rechtsfähige Vermögensmassen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass diejenigen, denen das Vermögen zusteht, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben.

(3) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter die in Absatz 1 bezeichneten Pflichten, soweit ihre Verwaltung reicht.





 

Frühere Fassungen von § 34 AO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 23 Kreditzweitmarktförderungsgesetz
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 34 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14b AO Körperschaften mit Sitz im Ausland (vom 01.01.2024)
... im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 sind die für juristische Personen geltenden Regelungen der §§ 34 und 79 entsprechend anzuwenden. (3) Für die Vollstreckung in das Vermögen ...
§ 35 AO Pflichten des Verfügungsberechtigten
... im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1), soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen ...
§ 36 AO Erlöschen der Vertretungsmacht
... der Vertretungsmacht oder der Verfügungsmacht lässt die nach den §§ 34 und 35 entstandenen Pflichten unberührt, soweit diese den Zeitraum betreffen, in dem die ...
§ 69 AO Haftung der Vertreter
... in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ...
§ 70 AO Haftung des Vertretenen
... Wenn die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung oder ...
§ 79 AO Handlungsfähigkeit (vom 01.01.2024)
...  3. juristische Personen sowie Personenvereinigungen oder Vermögensmassen durch die in § 34 bezeichneten Personen oder durch besonders Beauftragte, 4. Behörden durch ihre ...
§ 89b AO Internationale Risikobewertungsverfahren (vom 28.03.2024)
... festgesetzt worden ist oder 3. der inländische Steuerpflichtige oder eine ihn nach § 34 vertretende oder nach § 79 für ihn handelnde Person rechtskräftig wegen einer das ...
§ 122 AO Bekanntgabe des Verwaltungsakts (vom 21.12.2022)
... bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 34 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Verwaltungsakt kann auch gegenüber einem ...
§ 153 AO Berichtigung von Erklärungen (vom 01.01.2023)
... Verpflichtung trifft auch den Gesamtrechtsnachfolger eines Steuerpflichtigen und die nach den §§ 34 und 35 für den Gesamtrechtsnachfolger oder den Steuerpflichtigen handelnden Personen. ...
§ 181 AO Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht (vom 01.01.2024)
... 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen auch die in § 34 bezeichneten Personen. Hat ein Erklärungspflichtiger eine Erklärung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 14a GewStG Steuererklärungspflicht (vom 01.01.2009)
... nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Steuerschuldner oder von den in § 34 der Abgabenordnung bezeichneten Personen eigenhändig zu ...

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 27 KStG Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen (vom 01.01.2023)
... Feststellung von Besteuerungsgrundlagen abzugeben. Die Erklärungen sind von den in § 34 der Abgabenordnung bezeichneten Personen eigenhändig zu unterschreiben. (3) Erbringt eine ...

Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG)
Artikel 1 G. v. 23.12.2003 BGBl. I S. 2928
§ 2 StraBEG Erklärungsberechtigte Person
... worden sind. (3) Gesetzliche Vertreter und Vermögensverwalter im Sinne des § 34 der Abgabenordnung und Verfügungsberechtigte im Sinne des § 35 der Abgabenordnung ...

Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
V. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2663; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 3 V zu § 180 Abs. 2 AO Erklärungspflicht (vom 01.01.2009)
... gehandelt haben; dies gilt in den Fällen des § 1 Abs. 2 entsprechend. § 34 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (2) Die Erklärung ist nach amtlich ...

Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Artikel 1 G. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2354; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 6 VwZG Zustellung an gesetzliche Vertreter (vom 01.01.2023)
... Personenvereinigungen und Zweckvermögen an ihre gesetzlichen Vertreter zugestellt. § 34 Abs. 2 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (3) Bei mehreren gesetzlichen Vertretern oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2035
Artikel 5 ATADUmsG Änderung des Außensteuergesetzes
... werden. Die Erklärung sowie die Anzeige sind von dem Steuerpflichtigen oder von den in § 34 der Abgabenordnung bezeichneten Personen eigenhändig zu unterschreiben." d) Folgender Absatz 5 ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... Fällen des § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 auch die in § 34 bezeichneten Personen. Hat ein Erklärungspflichtiger eine Erklärung zur ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 23 KrZwMGEG Änderung der Abgabenordnung
... im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 sind die für juristische Personen geltenden Regelungen der §§ 34 und 79 entsprechend anzuwenden. (3) Für die Vollstreckung in das Vermögen ... „des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2" ersetzt. 5. § 34 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... juristische Personen sowie Personenvereinigungen oder Vermögensmassen durch die in § 34 bezeichneten Personen oder durch besonders Beauftragte,". 8. In § 93 Absatz 7 ...

Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 7 StBürokratAbG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Steuerschuldner oder von den in § 34 der Abgabenordnung bezeichneten Personen eigenhändig zu unterschreiben." 2. ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 13 WaChaG Weitere Änderung der Abgabenordnung
... worden ist oder 3. der inländische Steuerpflichtige oder eine ihn nach § 34 vertretende oder nach § 79 für ihn handelnde Person rechtskräftig wegen einer das ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
G. v. 03.07.1952 BGBl. I S. 379; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2354
§ 7 VwZG Zustellung an gesetzliche Vertreter
... Personenvereinigungen und Zweckvermögen wird an ihre Vorsteher zugestellt. § 34 Abs. 2 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (3) Bei mehreren gesetzlichen ...