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§ 379 - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 379 Steuergefährdung



(1) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

1.
Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind,

2.
Belege gegen Entgelt in den Verkehr bringt,

3.
nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder in tatsächlicher Hinsicht unrichtig aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, verbucht oder verbuchen lässt,

4.
entgegen § 146a Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes System nicht oder nicht richtig verwendet,

5.
entgegen § 146a Absatz 1 Satz 2 ein dort genanntes System nicht oder nicht richtig schützt,

6.
entgegen § 146a Absatz 1 Satz 5 gewerbsmäßig ein dort genanntes System oder eine dort genannte Software bewirbt oder in den Verkehr bringt,

7.
entgegen § 147 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 oder 4 eine Unterlage nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder

8.
entgegen § 147a Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 eine Aufzeichnung oder eine Unterlage nicht oder nicht mindestens sechs Jahre aufbewahrt

und dadurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. 2Satz 1 Nr. 1 gilt auch dann, wenn Einfuhr- und Ausfuhrabgaben verkürzt werden können, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Staat zustehen, der für Waren aus der Europäischen Union auf Grund eines Assoziations- oder Präferenzabkommens eine Vorzugsbehandlung gewährt; § 370 Abs. 7 gilt entsprechend. 3Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

1.
der Mitteilungspflicht nach § 138 Absatz 2 Satz 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,

1a.
entgegen § 144 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstellt,

1b.
einer Rechtsverordnung nach § 117c Absatz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

1c.
entgegen § 138a Absatz 1, 3 oder 4 eine Übermittlung des länderbezogenen Berichts oder entgegen § 138a Absatz 4 Satz 3 eine Mitteilung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig (§ 138a Absatz 6) macht,

1d.
der Mitteilungspflicht nach § 138b Absatz 1 bis 3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,

1e.
entgegen § 138d Absatz 1, entgegen § 138f Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 1 bis 7 sowie 9 und 10 oder entgegen § 138h Absatz 2 eine Mitteilung über eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nicht oder nicht rechtzeitig macht oder zur Verfügung stehende Angaben nicht vollständig mitteilt,

1f.
entgegen § 138g Absatz 1 Satz 1 oder entgegen § 138h Absatz 2 die Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt,

1g.
entgegen § 138k Satz 1 in der Steuererklärung die Angabe der von ihm verwirklichten grenzüberschreitenden Steuergestaltung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,

1h.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 147 Absatz 6 Satz 1 zuwiderhandelt,

1i.
entgegen § 147 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 Einsicht nicht, nicht richtig oder nicht vollständig gewährt oder

2.
die Pflichten nach § 154 Absatz 1 bis 2c verletzt.

(3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage nach § 120 Abs. 2 Nr. 4 zuwiderhandelt, die einem Verwaltungsakt für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209 bis 217) beigefügt worden ist.

(4) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 8, Absatz 2 Nummer 1a, 1b und 2 sowie Absatz 3 kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.

(5) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 Nummer 1c kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.

(6) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 7 und Absatz 2 Nummer 1h und 1i kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.

(7) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 Nummer 1 und 1d bis 1g kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.





 

Frühere Fassungen von § 379 AO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
vom 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
aktuell vorher 25.06.2017Artikel 1 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
aktuell vorher 29.12.2016Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3152
aktuell vorher 24.12.2016Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
vom 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
aktuell vorher 31.07.2014Artikel 16 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 13 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
vom 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
aktuell vorher 30.06.2013Artikel 11 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuell vorher 14.12.2010Artikel 9 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
aktuell vorher 06.05.2006Artikel 3 Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
vom 28.04.2006 BGBl. I S. 1095
aktuellvor 06.05.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 379 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 379 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 384 AO Verfolgungsverjährung
... Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378 bis 380 verjährt in fünf ...
 
Zitat in folgenden Normen

Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 29a BerlinFG 1990 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
... 371, 375 Abs. 1 und des § 376 sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378, 379 Abs. 1, 4 und des § 384 der Abgabenordnung entsprechend. (2) Für ...

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 30 EGAO Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme (vom 25.06.2017)
... Die §§ 146a und 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung in der am 29. Dezember 2016 geltenden Fassung sowie § 379 Absatz 5 und 6 der Abgabenordnung ... 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung in der am 29. Dezember 2016 geltenden Fassung sowie § 379 Absatz 5 und 6 der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung sind erstmals für Kalenderjahre nach Ablauf des 31. ... dürfen diese Registrierkassen bis zum 31. Dezember 2022 abweichend von den § 146a und § 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung weiter verwendet ...
§ 32 EGAO Mitteilungspflicht über Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften (vom 29.12.2020)
... § 138 Absatz 2 bis 5, § 138b und § 379 Absatz 2 Nummer 1d der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf mitteilungspflichtige Sachverhalte ...
§ 33 EGAO Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen (vom 22.07.2022)
... Fassung innerhalb von zwei Monaten nach dem 30. Juni 2020 zu erstatten ist. (3) § 379 Absatz 2 Nummer 1e bis 1g sowie Absatz 7 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung ist ab dem 1. Juli 2020 in allen Fällen ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 50e EStG Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten (vom 09.06.2021)
... in Unkenntnis lässt. Die Bußgeldvorschriften der §§ 377 bis 384 der Abgabenordnung bleiben mit der Maßgabe anwendbar, dass § 378 der ...
§ 96 EStG Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften (vom 01.01.2018)
... 371, 375 Abs. 1 und des § 376 sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378, 379 Abs. 1 und 4 und der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. Für das ...
§ 100 EStG Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (vom 19.08.2020)
... 371, 375 Absatz 1 und des § 376, die Bußgeldvorschriften der §§ 378, 379 Absatz 1 und 4 und der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung, die §§ 385 bis 408 für das ...
§ 108 EStG Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (vom 01.01.2021)
... und des § 376 der Abgabenordnung sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Absatz 1 und 4 sowie der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. Für das ...
§ 121 EStG Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (vom 01.01.2022)
... und des § 376 der Abgabenordnung sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Absatz 1 und 4 sowie der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. (2) Für das ...

FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV)
V. v. 23.07.2014 BGBl. I S. 1222; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
§ 11 FATCA-USA-UmsV Ordnungswidrigkeiten
... im Sinne des § 379 Absatz 2 Nummer 1b der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen ...

Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 01.01.2024)
... Rechtsverordnungen und die Durchführung von Bußgeldverfahren in den Fällen des § 379 Absatz 2 Nummer 1b der Abgabenordnung sowie die Auswertung dieser Meldungen im Rahmen der dem Bundeszentralamt für Steuern ...

Forschungszulagengesetz (FZulG)
Artikel 1 G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2763; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2931
§ 13 FZulG Verfolgung von Straftaten
... 371, 375 Absatz 1 und des § 376 sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Absatz 1 und 4 und der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. Für das ...

Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
neugefasst durch B. v. 04.03.1994 BGBl. I S. 406; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 14 5. VermBG Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg (vom 30.06.2013)
... 371, 375 Abs. 1 und des § 376 sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378, 379 Abs. 1 und 4 und der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. Für ...

Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996)
neugefasst durch B. v. 30.10.1997 BGBl. I S. 2678; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
§ 8 WoPG 1996 Anwendung der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung
... 371, 375 Abs. 1 und des § 376 sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378, 379 Abs. 1, 4 und der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. Für das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 2 AIFM-StAnpG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... und die Durchführung von Bußgeldverfahren in den Fällen des § 379 Absatz 2 Nummer 1b der ...
Artikel 13 AIFM-StAnpG Änderung der Abgabenordnung
... Vereinbarungen festgelegten Zwecke verwendet werden." 3. Nach § 379 Absatz 2 Nummer 1a wird folgende Nummer 1b eingefügt: „1b. einer ...

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 11 AmtshilfeRLUmsG Änderung der Abgabenordnung
... 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, § 172 Absatz 3 Satz 1, § 367 Absatz 2b Satz 1, § 379 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie § 382 Absatz 1 Nummer 1 werden jeweils die Wörter ...

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 371, 375 Absatz 1 und des § 376, die Bußgeldvorschriften der §§ 378, 379 Absatz 1 und 4 und der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung, die §§ 385 bis 408 für das ...

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3152
Artikel 1 StManSchG Änderung der Abgabenordnung
... Personen sein Erscheinen in angemessener Frist anzukündigen." 5. § 379 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 2 StManSchG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme (1) Die §§ 146a und 379 der Abgabenordnung in der am 29. Dezember 2016 geltenden Fassung sind erstmals für ... diese Registrierkassen bis zum 31. Dezember 2022 abweichend von den § 146a und § 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung weiter verwendet ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 16 StRAnpG Änderung der Abgabenordnung
... der Frist für steuerbegünstigte Zwecke verwendet." 5. In § 379 Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz werden die Wörter „Waren aus den Europäischen ...

Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
G. v. 28.04.2006 BGBl. I S. 1095
Artikel 3 MissbrStGestEG Änderung der Abgabenordnung
...  379 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. ...

Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
Artikel 1 GÜStGMG Änderung der Abgabenordnung
... Europäischen Union zugeteilten Registriernummer und Offenlegungsnummer." 4. § 379 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 Nummer 1d werden die folgenden Nummern ...
Artikel 2 GÜStGMG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... Fassung innerhalb von zwei Monaten nach dem 30. Juni 2020 zu erstatten ist. (3) § 379 Absatz 2 Nummer 1e bis 1g sowie Absatz 7 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung ist ab dem 1. Juli 2020 in allen Fällen ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 AmtsHRLÄndUG Änderung der Abgabenordnung
... unverwertbar, ist ein Zuschlag von 5.000 Euro festzusetzen." 6. § 379 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 Nummer 1b wird folgende Nummer 1c ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 3 PStTGEG Änderung der Abgabenordnung
... Satz 2" durch die Wörter „§ 200 Absatz 2 Satz 3" ersetzt. 28. § 379 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Artikel 2 KlSchStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... und des § 376 der Abgabenordnung sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Absatz 1 und 4 sowie der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. Für das Strafverfahren ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 9 JStG 2010 Änderung der Abgabenordnung
...  11. § 370 Absatz 6 Satz 3 und 4 wird aufgehoben. 12. In § 379 Absatz 2 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. entgegen ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... und des § 376 der Abgabenordnung sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Absatz 1 und 4 sowie der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. (2) Für das ...

Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Artikel 1 StEntlG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... und des § 376 der Abgabenordnung sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Absatz 1 und 4 sowie der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. (2) Für das ...

Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2302
Artikel 5 StHBG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... nach § 370 der Abgabenordnung und Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 377 bis 380 der Abgabenordnung sowie des Betruges zu Lasten der Sozialleistungsträger nach § ...

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 StUmgBG Änderung der Abgabenordnung
... die Wörter „§ 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6" ersetzt. 18. § 379 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 3 StUmgBG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... § 30 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 146a und 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung in der am 29. Dezember 2016 geltenden Fassung sowie § 379 Absatz 5 und 6 der Abgabenordnung ... 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung in der am 29. Dezember 2016 geltenden Fassung sowie § 379 Absatz 5 und 6 der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung sind erstmals für Kalenderjahre nach Ablauf des 31. ... zu Drittstaat-Gesellschaften (1) § 138 Absatz 2 bis 5, § 138b und § 379 Absatz 2 Nummer 1d der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf mitteilungspflichtige Sachverhalte ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über Bergmannsprämien
neugefasst durch B. v. 12.05.1969 BGBl. I S. 434; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
§ 5a BergPG Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung
... 371, 375 Abs. 1 und des § 376 sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378, 379 Abs. 1, 4 und des § 384 der Abgabenordnung entsprechend. Für das Strafverfahren wegen ...