§ 394 - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 394 Übergang des Eigentums


§ 394 wird in 12 Vorschriften zitiert

1Hat ein Unbekannter, der bei einer Steuerstraftat auf frischer Tat betroffen wurde, aber entkommen ist, Sachen zurückgelassen und sind diese Sachen beschlagnahmt oder sonst sichergestellt worden, weil sie eingezogen werden können, so gehen sie nach Ablauf eines Jahres in das Eigentum des Staates über, wenn der Eigentümer der Sachen unbekannt ist und die Finanzbehörde durch eine öffentliche Bekanntmachung auf den drohenden Verlust des Eigentums hingewiesen hat. 2§ 10 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle einer Benachrichtigung der Hinweis nach Satz 1 bekannt gemacht oder veröffentlicht wird. 3Die Frist beginnt mit dem Aushang der Bekanntmachung.

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Zitierungen von § 394 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 394 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 29a BerlinFG 1990 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408, für das Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 die ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 96 EStG Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften (vom 01.01.2018)
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408, für das Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Satz 1 die ...
§ 108 EStG Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (vom 01.01.2021)
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408 der Abgabenordnung, für das Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit ...
§ 121 EStG Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (vom 01.01.2022)
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408 der Abgabenordnung entsprechend. (3) Für das Bußgeldverfahren wegen ...

Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
neugefasst durch B. v. 04.03.1994 BGBl. I S. 406; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 14 5. VermBG Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg (vom 30.06.2013)
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408, für das Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Satz 1 die ...

Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996)
neugefasst durch B. v. 30.10.1997 BGBl. I S. 2678; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
§ 8 WoPG 1996 Anwendung der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408, für das Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Satz 1 die ...

Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts
G. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2354
Artikel 2 VwZRNovG Änderung weiterer Vorschriften
... 15 Abs. 2 und 3" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2" ersetzt. 3. § 394 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Abs. 2 Satz 1 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 378, 379 Absatz 1 und 4 und der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung, die §§ 385 bis 408 für das Strafverfahren und die §§ 409 bis 412 der Abgabenordnung für ...

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Artikel 2 KlSchStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408 der Abgabenordnung, für das Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408 der Abgabenordnung entsprechend. (3) Für das Bußgeldverfahren wegen ...

Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Artikel 1 StEntlG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408 der Abgabenordnung entsprechend. (3) Für das Bußgeldverfahren wegen ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über Bergmannsprämien
neugefasst durch B. v. 12.05.1969 BGBl. I S. 434; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
§ 5a BergPG Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung
... der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408, für das Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Satz 1 die ...


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