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Zitierungen von § 173a AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 173a AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 171 AO Ablaufhemmung (vom 01.01.2023)
... Jahres nach Bekanntgabe dieses Steuerbescheids. Das Gleiche gilt in den Fällen des § 173a . (3) Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist außerhalb eines Einspruchs- oder ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 9 EGAO Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten (vom 15.12.2018)
... Körperschaftsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen anzuwenden. (4) § 173a der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... Nach der Angabe zu § 173 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung". k) Die ... folgender Satz angefügt: „Das Gleiche gilt in den Fällen des § 173a ." b) Absatz 10 Satz 1 und 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:  ... zwei Jahren nach Zugang dieser Daten." 34. Nach § 173 wird folgender § 173a eingefügt: „§ 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer ... 34. Nach § 173 wird folgender § 173a eingefügt: „§ 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung Steuerbescheide ...
Artikel 2 StVfModG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
...  3. Dem § 9 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) § 173a der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals auf Verwaltungsakte ...