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Anlage 1 - Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch (HdlKlRindFlV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2387; 1992 I 384; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
Geltung ab 01.09.1969; FNA: 7849-2-1-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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Anlage 1 Handelsklassen und deren Merkmale


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

1.
Fleischigkeit (Entwicklung der Profile der Schlachtkörper und insbesondere ihre wesentlichen Teile)

Fleischigkeits-
klasse
Beschreibungergänzende Bestimmungen
123 4
E
vorzüglich
Alle Profile konvex bis super-
konvex;
außergewöhnliche Muskelfülle
Keule:stark ausgeprägt Oberschale tritt stark über die
Beckenfuge (Symphisis pelvis)
hinaus.
Hüfte stark ausgeprägt.
Rücken:breit und sehr gewölbt
bis in Schulterhöhe
Schulter:stark ausgeprägt
U
sehr gut
Profile insgesamt konvex,
sehr gute Muskelfülle
Keule:ausgeprägtOberschale tritt über die
Beckenfuge (Symphisis pelvis)
hinaus.
Hüfte ausgeprägt.
Rücken:breit und gewölbt
bis in Schulterhöhe
Schulter:ausgeprägt
R
gut
Profile insgesamt geradlinig;
gute Muskelfülle
Keule:gut entwickelt Oberschale und Hüfte sind leich
ausgeprägt.
Rücken:noch gewölbt
aber weniger breit
in Schulterhöhe
Schulter:ziemlich gut entwickelt
O
mittel
Profile geradlinig bis konkav;
durchschnittliche Muskelfülle
Keule:mittelmäßig entwickelt Hüfte geradlinig.
Rücken:mittelmäßig entwickelt
Schutter:mittelmäßig entwickelt
bis fast flach
P
gering
Alle Profile konkav bis sehr konkav;
geringe Muskelfülle
Keule:schwach entwickelt
Rücken:schmal mit hervor-
tretenden Knochen
Schulter:flach mit hervortretenden
Knochen



2.
Fettgewebe (Dicke der Fettschicht auf der Außenseite des Schlachtkörpers und auf der Innenseite der Brusthöhle)

Fettgewebe-
klasse
Beschreibungergänzende Bestimmungen
123
1
sehr gering
keine bis sehr geringe Fettabdeckung Kein Fettansatz in der Brusthöhle.
2
gering
leichte Fettabdeckung;
Muskulatur fast überall sichtbar
In der Brusthöhle ist die Muskulatur zwischen den
Rippen deutlich sichtbar.
3
mittel
Muskulatur mit Ausnahme von Keule und Schulter
fast überall mit Fett abgedeckt;
leichte Fettansätze in der Brusthöhle
In der Brusthöhle ist die Muskulatur zwischen den
Rippen noch sichtbar.
4
stark
Muskulatur mit Fett abgedeckt, an Keule und Schulter
jedoch noch teilweise sichtbar,
einige deutliche Fettansätze in der Brusthöhle
Fettstränge der Keule hervortretend. In der Brust-
höhle kann die Muskulatur zwischen den Rippen
von Fett durchzogen sein.
5
sehr stark
Schlachtkörper ganz mit Fett abgedeckt;
starke Fettansätze in der Brusthöhle
Die Keule ist fast vollständig mit einer dicken Fett-
schicht überzogen, so daß die Fettstränge nicht
mehr sichtbar sind. In der Brusthöhle ist die Musku-
latur zwischen den Rippen von Fett durchzogen.




 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 HdlKlRindFlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HdlKlRindFlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 HdlKlRindFlV Einführung von gesetzlichen Handelsklassen
... ganze, halbe und viertel Tierkörper von Rindern (Rindfleisch) werden die in der Anlage 1 bezeichneten gesetzlichen Handelsklassen eingeführt. Die Handelsklassen gelten für ...
§ 2 HdlKlRindFlV Klassifizierung
... geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden, wenn es in eine der in der Anlage 1 aufgeführten Handelsklassen eingestuft ist und die dort bezeichneten Merkmale ...