Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.11.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anlage 1 - Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch (HdlKlRindFlV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2387; 1992 I 384; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
Geltung ab 01.09.1969; FNA: 7849-2-1-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
|
Geltung ab 01.09.1969; FNA: 7849-2-1-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
|
Anlage 1 Handelsklassen und deren Merkmale
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
- 1.
- Fleischigkeit (Entwicklung der Profile der Schlachtkörper und insbesondere ihre wesentlichen Teile)
Fleischigkeits- klasse | Beschreibung | ergänzende Bestimmungen | ||
1 | 2 | 3 | 4 | |
E vorzüglich | Alle Profile konvex bis super- konvex; außergewöhnliche Muskelfülle | Keule: | stark ausgeprägt | Oberschale tritt stark über die Beckenfuge (Symphisis pelvis) hinaus. Hüfte stark ausgeprägt. |
Rücken: | breit und sehr gewölbt bis in Schulterhöhe | |||
Schulter: | stark ausgeprägt | |||
U sehr gut | Profile insgesamt konvex, sehr gute Muskelfülle | Keule: | ausgeprägt | Oberschale tritt über die Beckenfuge (Symphisis pelvis) hinaus. Hüfte ausgeprägt. |
Rücken: | breit und gewölbt bis in Schulterhöhe | |||
Schulter: | ausgeprägt | |||
R gut | Profile insgesamt geradlinig; gute Muskelfülle | Keule: | gut entwickelt | Oberschale und Hüfte sind leich ausgeprägt. |
Rücken: | noch gewölbt aber weniger breit in Schulterhöhe | |||
Schulter: | ziemlich gut entwickelt | |||
O mittel | Profile geradlinig bis konkav; durchschnittliche Muskelfülle | Keule: | mittelmäßig entwickelt | Hüfte geradlinig. |
Rücken: | mittelmäßig entwickelt | |||
Schutter: | mittelmäßig entwickelt bis fast flach | |||
P gering | Alle Profile konkav bis sehr konkav; geringe Muskelfülle | Keule: | schwach entwickelt | |
Rücken: | schmal mit hervor- tretenden Knochen | |||
Schulter: | flach mit hervortretenden Knochen |
- 2.
- Fettgewebe (Dicke der Fettschicht auf der Außenseite des Schlachtkörpers und auf der Innenseite der Brusthöhle)
Fettgewebe- klasse | Beschreibung | ergänzende Bestimmungen |
1 | 2 | 3 |
1 sehr gering | keine bis sehr geringe Fettabdeckung | Kein Fettansatz in der Brusthöhle. |
2 gering | leichte Fettabdeckung; Muskulatur fast überall sichtbar | In der Brusthöhle ist die Muskulatur zwischen den Rippen deutlich sichtbar. |
3 mittel | Muskulatur mit Ausnahme von Keule und Schulter fast überall mit Fett abgedeckt; leichte Fettansätze in der Brusthöhle | In der Brusthöhle ist die Muskulatur zwischen den Rippen noch sichtbar. |
4 stark | Muskulatur mit Fett abgedeckt, an Keule und Schulter jedoch noch teilweise sichtbar, einige deutliche Fettansätze in der Brusthöhle | Fettstränge der Keule hervortretend. In der Brust- höhle kann die Muskulatur zwischen den Rippen von Fett durchzogen sein. |
5 sehr stark | Schlachtkörper ganz mit Fett abgedeckt; starke Fettansätze in der Brusthöhle | Die Keule ist fast vollständig mit einer dicken Fett- schicht überzogen, so daß die Fettstränge nicht mehr sichtbar sind. In der Brusthöhle ist die Musku- latur zwischen den Rippen von Fett durchzogen. |
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 HdlKlRindFlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HdlKlRindFlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HdlKlRindFlV Einführung von gesetzlichen Handelsklassen
... ganze, halbe und viertel Tierkörper von Rindern (Rindfleisch) werden die in der Anlage 1 bezeichneten gesetzlichen Handelsklassen eingeführt. Die Handelsklassen gelten für ...
§ 2 HdlKlRindFlV Klassifizierung
... geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden, wenn es in eine der in der Anlage 1 aufgeführten Handelsklassen eingestuft ist und die dort bezeichneten Merkmale ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2035/a29003.htm