Zitierungen von Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets

Sie sehen die Vorschriften, die auf Art2RÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Art2RÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Renten-Überleitungsgesetz (RÜG)
G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575
Artikel 2 RÜG Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 319a SGB VI Rentenzuschlag bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 und 1993
§ 319b SGB VI Übergangszuschlag

Unterstützungsabschlußgesetz (UntAbschlG)
G. v. 06.05.1994 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 4 UntAbschlG Laufende Zahlungen (vom 21.12.2007)


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