interne Verweise§ 6 SchaumwZwStG Schaumweinlager (vom 01.01.2007) ... (2) Wer Schaumwein nach Absatz 1 lagern oder verwenden will, bedarf der Erlaubnis. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Erlaubnis ist von einer Sicherheit in Höhe des ... den Lagerumschlag sowie eine Mindestlagerdauer, und zwar auch in den Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 5, vorzuschreiben sowie anzuordnen, daß Einzelhändler vom Betrieb eines ... soweit Steuerbelange nicht gefährdet werden. Im übrigen gilt § 5 Abs. 3 ...
§ 30 SchaumwZwStG Übergangsvorschriften ... unter Widerrufsvorbehalt zugelassene Herstellungsbetriebe für Zwischenerzeugnisse nach § 5 in Verbindung mit § 23 Abs. 3, soweit die Erzeugnisse Zwischenerzeugnisse nach § 23 Abs. ... Widerrufsvorbehalt zugelassene Steuerlagen im Sinne des § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 (Schaumweinherstellungsbetriebe) und mit § 6 (Schaumweinlager). Als Steuerlager geltende ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der BrennereiordnungG. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher VerordnungenV. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1594
Zitate in aufgehobenen TitelnSchaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Eingangsformel SchaumwZwStV ... Grund des § 1 Abs. 4, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 8 und 9, § 13 Abs. ...
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