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§ 13 DRiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DRiG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Rechtspflege-Anpassungsgesetz (RpflAnpG)
G. v. 26.06.1992 BGBl. I S. 1147; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 6 RpflAnpG Versetzung, Abordnung und Verwendung von Richtern auf Probe
... tätig gewesen sind oder das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt §
13
des Deutschen Richtergesetzes; Richter auf Probe, die nur die Befähigung zum Berufsrichter ...
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