Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 1 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
|

Anlage 1 (zu § 34) Höherer Dienst


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Besondere Fachrichtungen des höheren Dienstes

Ärztlicher Dienst
Archäologischer Dienst
Bibliotheksdienst
Biologischer Dienst
Chemischer Dienst einschließlich der Fachrichtungen physikalische Chemie, Bio- und Geo-Chemie
Ethnologischer Dienst
Forst- und holzwirtschaftlicher Dienst
Gartenbaulicher Dienst einschließlich der Fachrichtung Landespflege
Geographischer Dienst
Geologischer Dienst
Geophysikalischer Dienst
Gesellschafts- und sozialwissenschaftlicher Dienst
Haus- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Historischer Dienst
Informationstechnischer Dienst
Kryptologischer Dienst
Kunsthistorischer Dienst
Landwirtschaftlicher Dienst
Lebensmittelchemischer Dienst
Mathematischer Dienst
Medien- und kommunikationswissenschaftlicher Dienst
Mineralogischer Dienst
Musikwissenschaftlicher Dienst
Orientalistischer Dienst
Ozeanographischer Dienst
Pharmazeutischer Dienst
Physikalischer Dienst
Raumordnungsdienst
Romanistischer Dienst
Slawistischer Dienst
Sprachendienst
Statistischer Dienst
Stenographischer Dienst in der Parlamentsverwaltung
Technischer Dienst nach Maßgabe des § 37
Tierärztlicher Dienst
Wetterdienst
Wirtschaftsverwaltungsdienst
Zahnärztlicher Dienst

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 1 BLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 BLV Gestaltungsgrundsätze (vom 12.02.2009)
... für die Laufbahnen nach Absatz 1 eingerichtet sind, ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 3. Für die in der Anlage 4 genannten Laufbahnen besonderer Fachrichtungen gelten die dort ...
§ 35 BLV Einstellungsvoraussetzungen
... Laufbahn besonderer Fachrichtung auch eingestellt werden, wenn ihre Fachrichtung in den Anlagen 1 bis 3 nicht aufgeführt ist. Die zuständige oberste Dienstbehörde entscheidet im ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.01.2017 BGBl. I S. 89, 406
Artikel 1 BLVuaÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (vom 27.01.2017)
... Tabellenzeile durch folgende Tabellenzeile ersetzt: Nach Anlage 1 (zu § 34) der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed