Änderung § 15 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 08.11.2006

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 226 9. ZustAnpV am 8. November 2006 und Änderungshistorie des ASiG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 15 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 15 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 226 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.

(Text neue Fassung)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed