Zur Bestellung einer Schiffshypothek an einem Schiffsbauwerk ist an Stelle der Eintragung in das Schiffsregister die Eintragung in das Register für Schiffsbauwerke erforderlich. Für die Schiffshypothek gelten die §§
8,
10 bis 75, soweit sich nicht aus den Vorschriften dieses Abschnitts etwas anderes ergibt.
§ 81a SchRG ... auch an einem im Bau befindlichen oder fertiggestellten Schwimmdock bestellt werden. §§ 77 , 78, 80 gelten entsprechend. Bei im Bau befindlichen Schwimmdocks sind auch die Vorschriften des ...