Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5a - Trennungsgeldverordnung (TGV)

neugefasst durch B. v. 29.06.1999 BGBl. I S. 1533; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 01.02.1986; FNA: 2032-3-10 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
|

§ 5a Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern



1Berechtigte nach § 3, die zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern für von der obersten Dienstbehörde beschlossene personelle Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden, erhalten eine Reisebeihilfe für jede Woche. 2§ 5 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 bis 4 bleibt im Übrigen unberührt.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 5a TGV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2016Artikel 4a Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2163

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5a TGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a TGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 TGV Anwendungsvorschrift (vom 01.01.2019)
... § 5a ist nur bis zum 31. Dezember 2023 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 4a 7. BesÄndG Änderung der Trennungsgeldverordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im ... 1. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen ... folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Anwendungsvorschrift § 5a ist nur bis zum 31. Dezember 2018 ...