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§ 15 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

G. v. 25.03.2002 BGBl. I S. 1193; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Geltung ab 04.04.2002; FNA: 791-8 Naturschutz
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§ 15 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne



(1) Die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm oder für Teile des Landes in Landschaftsrahmenplänen, die für die gesamte Fläche eines Landes erstellt werden, dargestellt. Dabei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.

(2) Die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen nach Absatz 1 werden unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe der landesplanungsrechtlichen Vorschriften der Länder in die Raumordnungspläne aufgenommen.

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Zitierungen von § 15 BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 BNatSchG Aufgaben der Landschaftsplanung
... die Landschaftsplanung und das dabei anzuwendende Verfahren nach Maßgabe der §§ 13 bis ...
§ 17 BNatSchG Zusammenwirken der Länder bei der Planung
... Die Länder sollen bei der Aufstellung der Programme und Pläne nach den §§ 15 und 16 darauf Rücksicht nehmen, dass die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des ... die benachbarten Länder bei der Erstellung der Programme und Pläne nach den §§ 15 und 16 die Erfordernisse und Maßnahmen für die betreffenden Gebiete im Benehmen ...
§ 19 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen
... von Art und Umfang der Maßnahmen sind die Programme und Pläne nach den §§ 15 und 16 zu berücksichtigen. (3) Der Eingriff darf nicht zugelassen oder ...
§ 60 BNatSchG Von den Ländern anerkannte Vereine (vom 17.12.2006)
...  2. bei der Vorbereitung von Programmen und Plänen im Sinne der §§ 15 und 16, 3. bei der Vorbereitung von Plänen im Sinne des § 35 Satz 1 Nr. 2, ...