§ 26 - Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

neugefasst durch B. v. 28.06.2007 BGBl. I S. 1206; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.10.1974; FNA: 911-1 Bundesfernstraßen
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§ 26


§ 26 wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von § 26 FStrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 FStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung (FStrKrV)
neugefasst durch Artikel 2 V. v. 02.12.1975 BGBl. I S. 2984
§ 6 FStrKrV Berlin-Klausel
... Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 26 des Bundesfernstraßengesetzes auch im Land ...


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