interne Verweise§ 24 FStrG Übergangs- und Schlussbestimmungen (vom 29.12.2023) ... vor dem 13. März 2020 geltenden Fassung weitergeführt. (14) Abweichend von § 23a Absatz 2 gelten für Bundesstraßen, die in Auftragsverwaltung verwaltet werden, für die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 1 VGenVBG Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ... ergangenen Plangenehmigung herbeizuführen." 14. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Gebühren, Verordnungsermächtigung ... 14. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „ § 23a Gebühren, Verordnungsermächtigung (1) Für individuell zurechenbare ... werden die folgenden Absätze 14 bis 16 angefügt: „(14) Abweichend von § 23a Absatz 2 gelten für Bundesstraßen, die in Auftragsverwaltung verwaltet werden, für die ...
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